Sehr geehrte Grundstückseigentümer,
grundsätzlich ist das Amt Biesenthal-Barnim zuständig für die Vergabe, Änderung und Überprüfung einer Hausnummer! Nur die mit einem Bescheid erteilte Hausnummer stellt eine amtliche Hausnummernvergabe dar. Für die Beantragung der Hausnummer ist immer der Grundstückseigentümer verantwortlich. Wer eigenständig die Vergabe oder Änderung einer Hausnummer vornimmt begeht eine Ordnungswidrigkeit i. S. d. Ordnungsbehördengesetztes (OBG). Gleiches gilt, wer sein Grundstück nicht mit der amtlich vergebenen Hausnummer versieht.
Hinsichtlich der Anmeldung zum ständigen Wohnsitz auf /Grundstücken
die der Erholung /dienen folgende Hinweise:
Die Anmeldung zum Hauptwohnsitz begründet noch kein Wohn- oder Aufenthaltsrecht!
Gem. §
54 Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) bedarf die /Nutzungsänderung
/baulicher Anlagen einer Baugenehmigung, da der baulichen Anlage (Bungalow/Ferienhaus)
eine andere Zweckbestimmung gegeben wird (neuer Zweck: ständiger Wohnsitz).
Wer ohne die erforderliche Baugenehmigung eine Nutzungsänderung veranlasst,
begeht einen Verstoß gegen die BbgBO und wird zur Anzeige beim Landkreis
Barnim, untere Bauaufsicht, gebracht.
Die entsprechenden Antragsformulare erhalten Sie im Amt Biesenthal-Barnim, SB Bauverwaltung oder Sie können die Formulare auf unserer Seite downloaden.
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an den SB Bauverwaltung/Stadtsanierung, Frau Frede.
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