Aktuelles aus dem Amt Biesenthal-Barnim
Das Bundeszentralamt für Steuern informiert am 12.02.2009
Es gibt verschiedene Gründe dafür, dass einzelne Bürger bisher
noch keine Identifikationsnummer (IdNr) erhalten haben. Es ist denkbar, dass
in Einzelfällen technische Übermittlungsschwierigkeiten vorliegen
oder dass die vorliegenden Daten es dem BZSt bisher nicht ermöglicht
haben, eine
Person eindeutig zu identifizieren. Es besteht auch die Möglichkeit,
dass das Schreiben über die Erteilung der IdNr. den Bürger nicht
erreicht hat, z.B. weil die Briefsendung nicht zugestellt werden konnte und
daher zur Überprüfung an die Meldebehörde gegeben worden ist.
Das BZSt ist bemüht, die IdNrn den Bürgern möglichst schnell
mitzuteilen und wird daher auf die Meldebehörden zugehen. Wann dann im
Einzelfall das Mitteilungsschreiben versendet wird, lässt sich nicht
mit Bestimmtheit sagen, der Termin wird auch davon abhängig sein, welchen
Zeitraum das BZSt und die Meldebehörden für die Überprüfung
und die Übermittlung der Ergebnisse benötigen.
Für die Bürger, die bisher noch keine IdNr erhalten haben, ergeben
sich keine Nachteile:
Der Kontakt zum Finanzamt ist weiter über die bisherige Steuernummer
möglich, denn in den neuen Vordrucken wird noch ein Eingabefeld für
den Eintrag der bisherigen Steuernummer vorhanden sein.
Der Arbeitgeber benötigt die IdNr derzeit auch noch nicht. Nach §
41b Abs. 2 Satz 3 und 4 Einkommensteuergesetz (EStG) hat der Arbeitgeber nach
Vergabe der IdNr. (§ 139b der Abgabenordnung) für die Datenübermittlung
der Lohnsteuerbescheinigung anstelle des lohnsteuerlichen Ordnungsmerkmals
(eTIN) die IdNr. des Arbeitnehmers zu verwenden. Da jedoch noch nicht alle
Lohnsteuerkarten für 2009 die IdNr. enthalten, ist für die Datenübermittlung
der Lohnsteuerbescheinigungen 2009 weiterhin das lohnsteuerliche Ordnungsmerkmal
(eTIN = elektronische Transfer-Identifikations-Nummer) zu verwenden. Aus dem
BMF-Schreiben IV C 5 - S 2378/0 vom 28. November 2008 hierzu ergibt sich auch,
dass nicht zu beanstanden ist, wenn der Arbeitgeber die steuerliche IdNr.
bis auf weiteres nicht in das Lohnkonto übernimmt.
Sollten Sie im Einzelfall die IdNr. dringend benötigen, bittet das BZSt
um einen schriftlichen Hinweis unter folgender Anschrift:
Bundeszentralamt für Steuern
Referat St II 5
DGZ-Ring 12
13086 Berlin
Bitte legen Sie zum Nachweis der Legitimation eine Kopie Ihres
Personalausweises bei.
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