Amt Biesenthal-Barnim
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Aktuelles aus dem Amt Biesenthal-Barnim

Das Bundeszentralamt für Steuern informiert am 12.02.2009

Es gibt verschiedene Gründe dafür, dass einzelne Bürger bisher noch keine Identifikationsnummer (IdNr) erhalten haben. Es ist denkbar, dass in Einzelfällen technische Übermittlungsschwierigkeiten vorliegen oder dass die vorliegenden Daten es dem BZSt bisher nicht ermöglicht haben, eine
Person eindeutig zu identifizieren. Es besteht auch die Möglichkeit, dass das Schreiben über die Erteilung der IdNr. den Bürger nicht erreicht hat, z.B. weil die Briefsendung nicht zugestellt werden konnte und daher zur Überprüfung an die Meldebehörde gegeben worden ist. Das BZSt ist bemüht, die IdNrn den Bürgern möglichst schnell mitzuteilen und wird daher auf die Meldebehörden zugehen. Wann dann im Einzelfall das Mitteilungsschreiben versendet wird, lässt sich nicht mit Bestimmtheit sagen, der Termin wird auch davon abhängig sein, welchen Zeitraum das BZSt und die Meldebehörden für die Überprüfung und die Übermittlung der Ergebnisse benötigen.

Für die Bürger, die bisher noch keine IdNr erhalten haben, ergeben sich keine Nachteile:
Der Kontakt zum Finanzamt ist weiter über die bisherige Steuernummer möglich, denn in den neuen Vordrucken wird noch ein Eingabefeld für den Eintrag der bisherigen Steuernummer vorhanden sein.

Der Arbeitgeber benötigt die IdNr derzeit auch noch nicht. Nach § 41b Abs. 2 Satz 3 und 4 Einkommensteuergesetz (EStG) hat der Arbeitgeber nach Vergabe der IdNr. (§ 139b der Abgabenordnung) für die Datenübermittlung der Lohnsteuerbescheinigung anstelle des lohnsteuerlichen Ordnungsmerkmals (eTIN) die IdNr. des Arbeitnehmers zu verwenden. Da jedoch noch nicht alle Lohnsteuerkarten für 2009 die IdNr. enthalten, ist für die Datenübermittlung
der Lohnsteuerbescheinigungen 2009 weiterhin das lohnsteuerliche Ordnungsmerkmal (eTIN = elektronische Transfer-Identifikations-Nummer) zu verwenden. Aus dem BMF-Schreiben IV C 5 - S 2378/0 vom 28. November 2008 hierzu ergibt sich auch, dass nicht zu beanstanden ist, wenn der Arbeitgeber die steuerliche IdNr. bis auf weiteres nicht in das Lohnkonto übernimmt.

Sollten Sie im Einzelfall die IdNr. dringend benötigen, bittet das BZSt um einen schriftlichen Hinweis unter folgender Anschrift:

Bundeszentralamt für Steuern
Referat St II 5
DGZ-Ring 12
13086 Berlin

Bitte legen Sie zum Nachweis der Legitimation eine Kopie Ihres
Personalausweises bei.




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