Gem. den Maßgaben des § 3 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes zur Neuordnung des Brand- und Katastrophenschutzrechts im Land Brandenburg hat das Amt Biesenthal – Barnim zur Erfüllung seiner Aufgabe im örtlichen Brandschutz und in der örtlichen Hilfeleistung eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr zu unterhalten sowie eine angemessene Löschwasserversorgung zu gewährleisten.
Eine angemessene Löschwasserversorgung ist dann gewährleistet, wenn die Maßgaben des Arbeitsblattes W 405, Technische Regeln, Bereitstellung von Löschwasser durch die öffentliche Trinkwasserversorgung, erfüllt werden.
Zur Verbesserung der Löschwasserversorgung werden, voraussichtlich noch bis ca. Mai / Juni 2009, in einzelnen Bereichen der amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Biesenthal - Barnim Feuerlöschbrunnen errichtet.
Für etwaige Beeinträchtigungen, in Folge dieser Baumaßnahmen, bitte ich um Ihr Verständnis.
Selbstverständlich stehe ich Ihnen für Rückfragen unter der Telefonnummer 03337 / 45 99 18 gerne zur Verfügung.
Nedlin
SB Brand- und Katastrophenschutz
amt-biesenthal-barnim