„Der tut nichts“, hören verunsicherte Spaziergänger
oft, wenn ihnen ein Hund näher kommt, weil er ohne Leine „Gassi“
gehen darf. Im Amt Biesenthal-Barnim gehen immer wieder Beschwerden ein,
dass Hundehalter die Anleinpflicht nicht beachten, so dass es zu bedrohlichen
Situationen und Auseinandersetzungen zwischen Hundebesitzern einerseits
und Fußgängern und Radfahrern anderseits kommt. Akzeptieren Sie,
dass es Menschen gibt, die vor Hunden Angst haben.
Deshalb weist das Amt Biesenthal- Barnim erneut auf die geltende Rechtsnorm
hin, wonach Hundebesitzer zu beachten haben: Hunde sind an der Leine zu
führen.
Die Anleinpflicht beruht auf der Ordnungsbehördlichen Verordnung vom
03.04.2006.
Es ist klar, dass Rücksichtnahme und Verantwortungsbewusstsein durch
Vorschriften und Bußgelder nur in begrenztem Umfang herbeigeführt
werden können. Dennoch, sollte ein Hundehalter gesehen werden, der
die vorgenannten Rechtsvorschriften nicht beachtet, muss er mit einer Anzeige
und einem Bußgeld bis 500 Euro rechnen.
Jedoch hofft das Amt Biesenthal-Barnim, dass Hundehalter auch ohne Festsetzung
eines Bußgeldes entsprechend Rücksicht auf die Mitbürger
nehmen.
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