Amt Biesenthal-Barnim
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Aktuelles aus dem Amt Biesenthal-Barnim

Anleinpflicht für Hunde

„Der tut nichts“, hören verunsicherte Spaziergänger oft, wenn ihnen ein Hund näher kommt, weil er ohne Leine „Gassi“ gehen darf. Im Amt Biesenthal-Barnim gehen immer wieder Beschwerden ein, dass Hundehalter die Anleinpflicht nicht beachten, so dass es zu bedrohlichen Situationen und Auseinandersetzungen zwischen Hundebesitzern einerseits und Fußgängern und Radfahrern anderseits kommt. Akzeptieren Sie, dass es Menschen gibt, die vor Hunden Angst haben.
Deshalb weist das Amt Biesenthal- Barnim erneut auf die geltende Rechtsnorm hin, wonach Hundebesitzer zu beachten haben: Hunde sind an der Leine zu führen.
Die Anleinpflicht beruht auf der Ordnungsbehördlichen Verordnung vom 03.04.2006.
Es ist klar, dass Rücksichtnahme und Verantwortungsbewusstsein durch Vorschriften und Bußgelder nur in begrenztem Umfang herbeigeführt werden können. Dennoch, sollte ein Hundehalter gesehen werden, der die vorgenannten Rechtsvorschriften nicht beachtet, muss er mit einer Anzeige und einem Bußgeld bis 500 Euro rechnen.
Jedoch hofft das Amt Biesenthal-Barnim, dass Hundehalter auch ohne Festsetzung eines Bußgeldes entsprechend Rücksicht auf die Mitbürger nehmen.





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