Amt Biesenthal-Barnim
- Amtsverwaltung -
A
A
Listenansicht
Drucken

 

Wettervorhersage:
Wetter Biesenthal
© meteo24.de

Fahrauskunft:
VBB fahrinfo - Link (mit Vorbelegung)

Aktuelles aus dem Amt Biesenthal-Barnim

Verbrennen im Freien

Auf Grund der bevorstehenden Osterfeiertage sind Irritationen darüber entstanden, ob Holzfeuer generell im Freien noch erlaubt sind oder einem generellen Verbot unterliegen. Maßgebend sind nach wie vor die gesetzlichen Regelungen in § 7 des Landesimmissionschutzgesetzes sowie in der Abfallkompost- und Verbrennungsverordnung. Danach sind Holzfeuer grundsätzlich auch ohne Ausnahmeerteilung zulässig, wenn die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft hierdurch nicht gefährdet oder belästigt werden.

Eine Gefährdung oder Belästigung ist in der Regel ausgeschlossen, wenn insbesondere die nachfolgenden Rahmenbedingungen eingehalten werden:
• Die Feuerstelle wird nur gelegentlich betrieben.
• Als Brennstoff wird ausschließlich naturbelassenes, stückiges Holz einschließlich anhaftender Rinde, beispielsweise in Form von Scheitholz, Ästen und Reisig benutzt.
• Der Brennstoff ist lufttrocken.
• Die Größe des Feuerhaufens übersteigt nicht die folgenden Maße: Durchmesser 1 m und Höhe 1 m.
• Das Feuer wird bis zum vollständigen Erlöschen der Glut von einer zuverlässigen Aufsichtsperson überwacht. Es muss sichergestellt sein, dass bei starken Winden und bei stärkerer Rauchentwicklung das Feuer sofort gelöscht werden kann.
• Es wird ein ausreichender Abstand der Feuerstelle zum nächstgelegenen, für den Aufenthalt von Menschen bestimmten Gebäuden eingehalten.

Im Einzelfall können jedoch auch Belästigungen der Nachbarn entstehen. Soweit berechtigte Beschwerden vorliegen, muss von einer Belästigung und daher davon ausgegangen werden, dass der Verbotstatbestand des § 7 Landesimmisionsschutzgesetz erfüllt ist.
Die Verbrennung sonstiger Abfälle aus Haushaltungen und Geräten, insbesondere feuchter pflanzlicher Abfälle im Freien ist nach § 4 Abs. 1 der Abfallkompost- und Verbrennungsverordnung verboten.

Nedlin
SB Brand- und Katastrophenschutz






zurück

 

 

 

 

 


amt-biesenthal-barnim