Alle Deutschen ab dem 16. Lebensjahr müssen im Besitz eines gültigen
Personalausweises bzw. Reisepasses sein. Der Antrag muss hierzu persönlich
im Einwohnermeldeamt gestellt werden. Personen, die das 18. Lebensjahr noch
nicht vollendet haben, benötigen für den Reisepassantrag zusätzlich
die schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten. In der Regel dauert
die Bearbeitungszeit für Personalausweis bzw. Reisepass ca. 3 Wochen.
Seit dem 01.11.2010 ist der neue Personalausweis
im Scheckkartenformat bundesweit eingeführt worden. Eine Umtauschpflicht
vor dem Ablauf der Gültigkeit des bisherigen Ausweises besteht nicht.
Weitere wichtige Informationen erhalten Sie unter www.personalausweisportal.de
Rechtsgrundlagen
Paßgesetz (PaßG)
Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (Passverordnung - PassV)
benötigte Unterlagen
- Biometrisches Lichtbild
- Geburtsurkunde
- Fingerabdrücke ( freiwillig)
- Online-Ausweisfunktion ( eID-Funktion wird auf Wunsch ausgeschaltet)
- Vorbereitet für die elektronische Signatur (separat zu beantragen)
Gebühren
Reisepass
- unter 24 Jahre - 37,50 €
- über 24 Jahre - 59,00 €
Vorläufiger Reisepass - 26,00 €
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