Meldewesen
Was bedeutet „biometriefähig“?
Seit dem 01.11.2005 erhält man bei Beantragung eines Reisepasses den sogenannten
„ePass“ (elektronischen Pass). In diesem sind biometrische Daten
in einem Chip gespeichert.
Biometrie ist die Technik der Erkennung von Personen anhand persönlicher
Charakteristika, z.B. Gesicht und Fingerabdruck. Ziel einer biometrischen
Erkennung ist es, die Identität einer Person zu ermitteln.
Dazu ist es nötig, dass die Passbilder speziellen Anforderungen entsprechen.
So wird das Bild frontal aufgenommen, die Nase hat mittig zu sein und die
Augen gerade auf einer Linie. Die Bundesdruckerei hat dafür eine Mustertafel
erstellt, die auch den Fotografen zur Verfügung steht.
Mit dem „ePass“ soll ein Höchstmaß an Fälschungssicherheit
geschaffen werden. Auch die Sicherheit vor dem Missbrauch echter Pässe
durch andere Personen als den Passinhaber wird erhöht: Der Chip erlaubt
eine elektronische Überprüfung, ob der Nutzer des Dokuments tatsächlich
der Passinhaber ist.