Die Ausstellung bzw. die Verlängerung eines Kinderreisepasses bedarf
der Zustimmung der Erziehungsberechtigten. Ansonsten ist das rechtskräftige
Scheidungsurteil, bzw. der Sorgerechtsbeschluss, die Bestallung des Vormundschaftsgerichtes
oder die Urkunde über die vom Jugendamt oder einem Notar beglaubigten
Sorgerechtserklärungen vorzulegen. Bei Erteilung der Zustimmung muss
die Passbehörde die Echtheit der Unterschrift(en) prüfen. Bitte
legen Sie entsprechende Ausweisdokumente (Personalausweis, Reisepass) vor.
Der Kinderreisepass wird generell mit Lichtbild- unabhängig vom Alter
des Kinder- ausgestellt. Der Kinderreisepass kann mit einem neuen Lichtbild
bis zum 12. Lebensjahr verlängert werden. Voraussetzung einer Verlängerung
der Gültigkeitsdauer eines Kinderreisepasses ist, dass die Verlängerung
vor Ablauf der Gültigkeit erfolgt.
Informationen zu den Einreisebestimmungen ausländischer Staaten für
deutsche Staatsangehörige erteilen Auslandsvertretungen in der Bundesrepublik
Deutschland, ggf. auch Reisebüros.
Rechtsgrundlagen
benötigte Unterlagen
Gebühren
amt-biesenthal-barnim