Amt Biesenthal-Barnim
- Amtsverwaltung -
A
A
Listenansicht
Drucken

 


Fahrauskunft:
VBB fahrinfo - Link (mit Vorbelegung)

Bürgerservice

Meldewesen - Lohnsteuerkarte

Ansprechpartner:
Amt Biesenthal-Barnim
Frau Gröschel
Berliner Str. 1
16359 Biesenthal
Tel.: 03337/4599-13
Fax: 03337/4599-41
e-mail:

Arbeitnehmer müssen Ihrem Arbeitgeber vor Beginn des Kalenderjahres oder bei Eintritt ins Arbeitsverhältnis eine Lohnsteuerkarte vorlegen. Diese bekommen Sie als Einwohner des Amtes Biesenthal-Barnim im hiesigen Einwohnermeldeamt wenn Sie am Stichtag 20.09. des Vorjahres Ihren Hauptwohnsitz im Amt Biesenthal-Barnim hatten. Anderenfalls ist noch die Gemeinde zuständig, bei der Sie am Stichtag gemeldet werden. Auch Steuerklassenwechsel, die Eintragung von Kinderfreibeträgen und Ersatzausstellungen erfolgen bei der Behörde. Bei Ehepaaren mit unterschiedlichen Hauptwohnsitzen erhalten beide die Lohnsteuerkarte bei der für den älteren Ehepartner zuständigen Behörde.

Wichtige Hinweise zur Lohnsteuerkarte 2010

Rechtsgrundlagen


§ 39 des Einkommensteuergesetzes in der jeweils geltenden Fassung
Lohnsteuer-Richtlinien R 108 bis 110 in der jeweils geltenden Fassung



benötigte Unterlagen


gültigen Personalausweises bzw. Reisepasses

Formulare

Beantragung einer Lohnsteuerkarte
Antrag auf Änderung der Lohnsteuerklassen


zurück

amt-biesenthal-barnim