Arbeitnehmer müssen Ihrem Arbeitgeber vor Beginn des Kalenderjahres
oder bei Eintritt ins Arbeitsverhältnis eine Lohnsteuerkarte vorlegen.
Diese bekommen Sie als Einwohner des Amtes Biesenthal-Barnim im hiesigen
Einwohnermeldeamt wenn Sie am Stichtag 20.09. des Vorjahres Ihren Hauptwohnsitz
im Amt Biesenthal-Barnim hatten. Anderenfalls ist noch die Gemeinde zuständig,
bei der Sie am Stichtag gemeldet werden. Auch Steuerklassenwechsel, die
Eintragung von Kinderfreibeträgen und Ersatzausstellungen erfolgen
bei der Behörde. Bei Ehepaaren mit unterschiedlichen Hauptwohnsitzen
erhalten beide die Lohnsteuerkarte bei der für den älteren Ehepartner
zuständigen Behörde.
Wichtige Hinweise zur Lohnsteuerkarte
2010
Rechtsgrundlagen
benötigte Unterlagen
Formulare
Beantragung einer Lohnsteuerkarte
Antrag auf Änderung der Lohnsteuerklassen
amt-biesenthal-barnim