Arbeitnehmer müssen Ihrem Arbeitgeber vor Beginn des Kalenderjahres
oder bei Eintritt ins Arbeitsverhältnis eine Lohnsteuerkarte vorlegen.
Die Lohnsteuerkarten 2010 behalten für 2011 ihre Gültigkeit und
werden 2012 durch eine elektronisches Verfahren ersetzt.Weitere Informationen
zur elektronischen Lohnsteuerkarte erhalten Sie unter www.elster.de
oder beim Finanzamt Eberswalde, 16225 Eberswalde ,Tramper Chaussee 5, Tel-Nr.:
03334/661600.
Seit dem 01.01.2011 sind die Finanzämter für Änderungen der
Lohnsteuerabzugsmerkmale ( z.B. Steuerklassenwechsel, Eintragung von Kinderfreibeträgen)
zuständig. Sollten sich zu Beginn des Jahres 2011 Abweichungen bei
Steuerklassen, Kinderfreibeträgen oder Steuerfreibeträgen ergeben,
besteht die Verpflichtung, die Eintragungen beim zuständigen Finanzamt
ändern zu lassen.
amt-biesenthal-barnim