Anmeldung:
Gemäß §12 (1) Brandenburgisches Meldegesetz (BbgMeldeG)
hat sich jeder Bürger nach Beziehen einer Wohnung innerhalb von 2 Wochen
hier in der Meldebehörde des Amtes Biesenthal- Barnim anzumelden. Bei
der Anmeldung einer Familie ist es ausreichend, wenn ein Familienmitglied,
welches das 16. Lebensjahr vollendet hat, mit den notwendigen Unterlagen
für alle Familienmitglieder diese vornimmt.Jede Anmeldung ist nach
dem tatsächlichen Wohnverhältnis vorzunehmen, d.h. der Einwohner
muss sich dort anmelden, wo er sich tatsächlich aufhält. Dies
betrifft auch Wohnverhältnisse in Kleingartenanlagen oder Wochenendnutzungsgebieten.
Dort kann ein Wohnen ggf. bauordnungsrechtlich unzulässig sein. Die
Anmeldung in einem solchen Gebiet begründet nicht die Nutzung des Wochenendhauses
als Wohnhaus, insbesondere nicht zur dauerhaften Nutzung. Sollten diesbezüglich
Rückfragen bestehen, wenden Sie sich bitte vor der Anmeldung an unsere
Bauverwaltung. Auch bei Unklarheiten bezüglich der Hausnummer ist vor
der Anmeldung die Bauverwaltung zu kontaktieren.
Ummeldung:
Bei Umzug innerhalb des Amtsbereiches Biesenthal-Barnim ist dies ebenfalls
innerhalb von 2 Wochen nach Beziehen der neuen Wohnung im hiesigen Meldeamt
anzuzeigen.
Die erforderlichen Unterlagen entnehmen Sie bitte den zur Anmeldung notwendigen
Unterlagen.
Abmeldung:
Grundsätzlich besteht seit Juni 2004 in Deutschland keine Abmeldepflicht
mehr. Bei Umzügen innerhalb des Bundesgebietes reicht es aus eine Anmeldung
im für den Wohnsitz zuständigen Meldeamt innerhalb der jeweils
vorgeschriebenen Zeit vorzunehmen. Die Abmeldepflicht besteht jedoch gem.
§12(2) BbgMeldeG weiterhin
bei Verzug ins Ausland und auch wenn eine von mehreren Wohnungen aufgegeben
wird, ohne dass eine neue Wohnung im Inland bezogen wird.
Rechtsgrundlagen
benötigte Unterlagen
Anmeldung :
- Personalausweisggf. Reisepass,
- Kinderreisepass oder die Geburtsurkunde für Kinder unter 18 Jahre.
Formulare
amt-biesenthal-barnim