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Das Führungszeugnis wird vom Bundeszentralregister in Bonn ausgestellt.
Es kann beantragt werden, wenn das 14 Lebensjahr vollendet ist. Zuständig
ist die Meldebehörde, bei der Sie mit Hauptwohnsitz gemeldet sind.
Bei der Antragstellung können Sie sich nicht vertreten lassen.
Es gibt zwei Arten:
- das Führungszeugnis für private Zwecke
- das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
Rechtsgrundlagen
benötigte Unterlagen
Gebühren
Führungszeugnis: 13,00 €
amt-biesenthal-barnim