Voraussetzung für die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht ist die Vorlage der im Gesetz bestimmten Leistungsbescheid/Schwerbehindertenausweis im Original oder als beglaubigte Kopie. Befreit werden kann der Haushaltsvorstand, dessen Ehegatte oder ein Haushaltsangehöriger für von ihm selbst zum Empfang bereitgehaltene Geräte, wenn mindestens eine der folgenden Befreiungsvoraussetzungen erfüllt wird. Hinweis: Die Bearbeitung der Befreiungsanträge erfolgt durch die GEZ, 50665 Köln.
Formulare
Antrag
auf GEZ-Gebührenbefreiung
amt-biesenthal-barnim