Ansprechpartner:
Amt Biesenthal-Barnim
Frau Franz
Plottkeallee 5 in 16359 Biesenthal
(Postanschrift: Berliner Straße 1, 16359 Biesenthal)
Tel.: 03337/4599-16
Fax: 03337/4599-73
e-mail:
Zuständig für die Feststellung einer Behinderung, des Grades der
Behinderung, der Nachteilsausgleiche und die Ausstellung eines Ausweises
nach dem Schwerbehindertenrecht (SGB IX) ist das Amt
für Soziales und Versorgung Frankfurt (Oder), Robert-Havemann-Str.
4, 15236 Frankfurt (Oder).
- Als Behinderung gelten Gesundheitsstörungen, welche den Behinderten
im alltäglichen Lebenslauf gegenüber einem gleichaltrigen Nichtbehinderten
erheblich beeinträchtigen und nicht nur vorübergehender Natur
sind. Feststellungen nach dem § 69 SGB IX erfolgen auf Antrag.
Rechtsgrundlagen
Formulare
Gebühren
gebührenfrei
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