Ansprechpartner:
Amt Biesenthal-Barnim
Frau Franz
Berliner Str. 1
16359 Biesenthal
Tel.: 03337/4599-16
Fax: 03337/4599-41
e-mail:
Für Bürger mit geringem Einkommen leistet der Staat einen finanziellen
Zuschuss zu den Wohnkosten, der je zur Hälfte vom Bund und Land finanziert
wird. Dieses soll jeder Familie und allen allein stehenden Bürgern
angemessenes und familiengerechtes Wohnen wirtschaftlich sichern. Das Wohngeld
deckt jedoch nicht die gesamten Wohnkosten, sondern wird als Zuschuss gezahlt.
Es gibt zwei Arten von allgemeinem Wohngeld:
- den Mietzuschuss für Mieter einer Wohnung
- den Lastenzuschuss für die Eigentümer eines Eigenheimes oder
einer Eigentumswohnung.
Die Bearbeitung der Wohngeldanträge erfolgt in der Wohngeldstelle des
Landkreises Barnim, Haus C, Am Markt 1, 16225 Eberswalde
benötigte Unterlagen
Formulare
amt-biesenthal-barnim