Ansprechpartner:
Amt Biesenthal-Barnim
Frau Wenger
Plottkeallee 5
16359 Biesenthal
Tel.: 03337/4599-29
Fax: 03337/4599-73
e-mail:
Einen WBS benötigen Sie für den Bezug einer geförderten bzw.
belegungsgebundenen Wohnung. Die Gültigkeit des WBS´s ist nur
auf das jeweilige Bundesland begrenzt, in dem dieser ausgestellt wurde.
Antragsberechtigt sind alle volljährigen Bürger. Voraussetzung
für die Erteilung des WBS ist, dass die maßgeblichen Einkommensgrenzen
eingehalten werden. Es ist das gesamte Einkommen der antragstellenden Personen
bzw. Familie anzugeben. Die Bearbeitung der Befreiungsanträge erfolgt
durch das Amt Biesenthal-Barnim.
benötigte Unterlagen
- Einkommensnachweise
- Nachweis über erhöhte Werbungskosten
- Heiratsurkunde bei Eheleuten, bei denen noch keiner der Ehegatten das
40. Lebensjahr vollendet hat
- Schwerbeschädigtenausweis
- Nachweis über Pflegebedürftigkeit
- Nachweis über Unterhaltsverpflichtungen
Formulare
Antragsformulare sind erhältlich in der Liegenschaftsabteilung bei Frau Wittor.
Gebühren
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