Ansprechpartner:
Amt Biesenthal-Barnim
Frau Hummel
Berliner Straße 1
16359 Biesenthal
Tel.: 03337/4599-15
Fax: 03337/4599-41
e-mail:
Die amtsangehörigen Gemeinden verfügen über acht Gemeindefriedhöfe. Auf den Friedhöfen befinden sich Einzel-, Doppel- sowie Urnengrabstellen. Für die Grabstellen besteht eine Ruhezeit von 25 Jahren. Es besteht jedoch die Möglichkeit einer Verlängerung des Nutzungsrechts.
Stadt Biesenthal, OT Biesenthal, Friedhof Biesenthal
Gemeinde Melchow, OT Melchow, Friedhof Melchow
Gemeinde Marienwerder, OT Marienwerder, Friedhof Marienwerder
Gemeinde Marienwerder, OT Ruhlsdorf, Friedhof Ruhlsdorf
Gemeinde Marienwerder, OT Ruhlsdorf, Friedhof Sophienstädt
Gemeinde Breydin, OT Tuchen-Klobbicke, Friedhof Tuchen
Gemeinde Sydower Fließ, OT Tempelfelde, Friedhof Tempelfelde
Gemeinde Sydower Fließ, OT Grüntal, Friedhof Grüntal/Sydow
Gemeinde Rüdnitz, Trauerhalle
Stadt Biesenthal, OT Danewitz, Trauerhalle
benötigte Unterlagen
- Sterbeurkunde
- eventuellen Nachweis über vorhandene Grabstelle
- Ansprechpartner / Nutzungsberechtigter
- Terminabsprache für Trauerhallennutzung und Beisetzung
Hinweis: Bei einer Beisetzung ist ein Bestatter Ihrer Wahl zu beauftragen.
Gebühren
Für die Inanspruchnahme einer gemeindeeigenen Bestattungseinrichtung
sind Gebühren zu entrichten.
Die Satzungen finden Sie im Ratsinformationssystem.
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