Ansprechpartner:
Frau Frede
Plottkeallee 5
(Postanschrift: Berliner Str. 1)
16359 Biesenthal
Tel. 0 33 37 / 45 99 - 32
Fax 0 33 37 / 45 99 - 73
e-mail:
Genehmigungspflichtige Bauvorhaben sind im § 54 Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) geregelt. Für das erforderliche Baugenehmigungsverfahren sind die Unterlagen gem. Bauvorlagenverordnung des Landes Brandenburg (BauVorlV) 3-fach bei der unteren Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Barnim, Am Markt 1, 16225 Eberswalde, einzureichen.
Rechtsgrundlagen
Formulare
- Bauantrag
-
Baubeschreibung
- Betriebsbeschreibung
(Gewerbliche Anlagen)
- Betriebsbeschreibung
(Land- und forstwirtschaftliche Betriebe)
- Erklärung
des Bauherrenvertreters
- Erklärung
des Objektplaners
- Stellungnahme
der Gemeinde
- Zustimmung
des Grundstückseigentümers
Baubeginn
- Anzeige
von Vorhaben zur Beseitigung baulicher Anlagen
- Anzeige
des Baubeginns
- Einmessungsbescheinigung
des Vermessungsingenieurs
- Bescheinigung
des bauaufsichtlich anerkannten Sachverständigen über bautechnische
Nachweise
Unterlagen zur Baufertigstellung
- Bescheinigung
des Prüfingenieurs zur Fertigstellung
- Bescheinigung
des bauaufsichtlich anerkannten Sachverständigen zur Fertigstellung
- Bescheinigung
des Bezirksschornsteinfegermeisters zur Fertigstellung
- Erklärung
des Objektplaners zur Fertigstellung
- Anzeige
der Fertigstellung
- Bescheinigung
über die Prüfung sicherheitstechnischer Gebäudeausrüstungen
zur Fertigstellung
amt-biesenthal-barnim