Amt Biesenthal-Barnim
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Fahrauskunft:
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Bauverwaltung

Bauantrag

Ansprechpartner:
Frau Frede
Plottkeallee 5
(Postanschrift: Berliner Str. 1)
Tel. 0 33 37 / 45 99 - 32
e-mail:

Genehmigungspflichtige Bauvorhaben sind im § 54 Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) geregelt. Für das erforderliche Baugenehmigungsverfahren sind die Unterlagen gem. Bauvorlagenverordnung des Landes Brandenburg (BauVorlV) 3-fach bei der unteren Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Barnim, Am Markt 1, 16225 Eberswalde, einzureichen.

Rechtsgrundlagen


Brandenburgische Bauordnung

Formulare

- Bauantrag
- Baubeschreibung
- Betriebsbeschreibung (Gewerbliche Anlagen)
- Betriebsbeschreibung (Land- und forstwirtschaftliche Betriebe)
- Erklärung des Bauherrenvertreters
- Erklärung des Objektplaners
- Stellungnahme der Gemeinde
- Zustimmung des Grundstückseigentümers

Baubeginn

- Anzeige von Vorhaben zur Beseitigung baulicher Anlagen
- Anzeige des Baubeginns
- Einmessungsbescheinigung des Vermessungsingenieurs
- Bescheinigung des bauaufsichtlich anerkannten Sachverständigen über bautechnische Nachweise

Unterlagen zur Baufertigstellung

- Bescheinigung des Prüfingenieurs zur Fertigstellung
- Bescheinigung des bauaufsichtlich anerkannten Sachverständigen zur Fertigstellung
- Bescheinigung des Bezirksschornsteinfegermeisters zur Fertigstellung
- Erklärung des Objektplaners zur Fertigstellung
- Anzeige der Fertigstellung
- Bescheinigung über die Prüfung sicherheitstechnischer Gebäudeausrüstungen zur Fertigstellung


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