Ansprechpartner:
Frau Frede
Plottkeallee 5
(Postanschrift: Berliner Str. 1)
16359 Biesenthal
Tel. 0 33 37 / 45 99 - 32
Fax 0 33 37 / 45 99 - 73
e-mail:
Baugenehmigungsfreie Vorhaben nur für selbstständige Einzelvorhaben.
Deshalb sollte jeder Bauherr im Vorfeld abklären, ob seine geplante
Maßnahme baugenehmigungsfrei ist.
Einige Bürger beachten insbesondere bei der Errichtung von Garagen,
Carports, Wintergärten und Nebengebäuden nicht, dass öffentlich-rechtliche
Vorschriften zu beachten sind ( z. B. Festsetzungen in Gestaltungssatzungen).
Hinzu kommt, dass die Problematik der Abstandsflächen gem. § 6
BbgBO nicht berücksichtigt wird. Gerade hier kommt es häufig zu
Nachbarschafts-streitigkeiten. Innerhalb von Bebauungsplangebieten, z. B
- Stadt Biesenthal: "An der Kirschallee"
- Gemeinde Marienwerder: "Werfststraße"
- Gemeinde Rüdnitz: "Wohnpark"
- Gemeinde Breydin: "Zwischen den Dörfern"
gelten spezielle Festsetzungen. Jeder, der innerhalb eines Plangebietes
wohnt und eine Baumaßnahme plant, sollte sich über die Ausführung
und Zulässigkeit rechtzeitig informieren.
Rechtsgrundlagen
amt-biesenthal-barnim