Ansprechpartner:
Frau Frede
Plottkeallee 5
(Postanschrift: Berliner Str. 1)
16359 Biesenthal
Tel. 0 33 37 / 45 99 - 32
Fax 0 33 37 / 45 99 - 73
e-mail:
Bei einem Grundstücksverkauf steht der Gemeinde ein Vorkaufsrecht
zu, wenn die Voraussetzungen des § 24 - Allgemeines Vorkaufsrecht -
oder des § 25 - Besonderes Vorkaufsrecht - erfüllt sind. Der Notar
stellt daher an die Gemeinde den Antrag zu erklären, ob an dem Kaufgrundstück
ein Vorkaufsrecht besteht/nicht besteht oder ausgeübt wird/nicht ausgeübt
wird.
Nach Prüfung durch die Gemeinde stellt diese ein Negativattest aus
und sendet es dem Notar zu. Dieses Negativattest ist gebührenpflichtig
und wird dem Erwerber durch die Gemeinde in Rechnung gestellt.
Rechtsgrundlagen
Gebühren
amt-biesenthal-barnim