Amt Biesenthal-Barnim
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Fahrauskunft:
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Bauverwaltung

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Ansprechpartner:
Frau Frede
Plottkeallee 5
(Postanschrift: Berliner Str. 1)
Tel. 0 33 37 / 45 99 - 32
e-mail: >

Keiner Baugenehmigung bedürfen die Errichtung oder Änderung von Werbeanlagen und Warenautomaten. Werbeanlagen dürfen weder bauliche Anlagen noch das Straßen-, Orts- oder Landschaftsbild verunstalten; die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs dürfen nicht gefährdet werden. Die Genehmigungsfreiheit entbindet nicht von der Verpflichtung andere nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften erforderliche Erlaubnisse/Genehmigungen einzuholen. Hierzu zählen u. a. die sanierungsrechtliche Genehmigung und denkmalrechtliche Erlaubnis für das Sanierungsgebiet "Altstadt Biesenthal"; die denkmalrechtliche Erlaubnis für den Denkmalbereich im Ort Marienwerder. Für die Gemeinde Rüdnitz liegt eine Werbesatzung vor, die einzuhalten ist.

Rechtsgrundlagen


Brandenburgische Bauordnung
Werbesatzung Rüdnitz

Formulare


- Baubeschreibung
- Antrag auf sanierungs- denkmalrechtliche Genehmigung


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