Der räumliche Geltungsbereich des Sanierungsgebietes umfasst nahezu
den gesamten historischen Kern der Altstadt. Dieser Bereich steht auch als
Ensemble unter Denkmalschutz.
Folgende Straßen gehören dazu:
| Apothekergasse | Kirchgasse
|
August-Bebel-Straße
|
Kurze Straße |
| Berliner Straße | Rückergasse
|
Breite Straße
|
Schulstraße |
| Fischerstraße | Am Markt |
| Grünstraße | Ergänzungsgebiet am Grünen Weg mit Feuerwehr und Amtshof |
| Heegeseeweg |
Hauptziel der Stadtsanierung ist eine Aufwertung des Straßenraumes,
der sonstigen öffentlichen Flächen sowie die Modernisierung und
Instandsetzung von kommunalen und privaten Gebäuden. Im Rahmen der
Förderprogramme "Kleinteilige private Gestaltungsmaßnahmen"
und "Sanierung der Gebäudehülle" konnten bereits mehrere
Eigentümer unterstützt werden. Der Sanierungserfolg ist im Stadtbereich
deutlich sichtbar. Abgeleitet von den Sanierungszielen wurden alle Gebäude
im öffentlichen Raum auf ihre Sanierungsbedürftigkeit hin überprüft
und in einem sogenannten Sanierungsplan aufgenommen. Gebäude bzw. Flächen,
die nicht im Sanierungsplan enthalten sind, können nicht gefördert
werden. Um den Sanierungszielen zu entsprechen ist es erforderlich, dass
der Verfahrensweg der Stadtsanierung durch den/die Eigentümer eingehalten
wird. Unabhängig, ob es sich um eine baugenehmigungspflichtige oder
baugenehmigungsfreie Maßnahme handelt oder ob Städtebaufördermittel
in Anspruch genommen werden, ist es zwingend Pflicht, die sanierungsrechtliche
Genehmigung und denkmalrechtliche Erlaubnis zu beantragen. Die sanierungsrechtliche
Genehmigung enthält gleichzeitig eine planerische Stellungnahme entsprechend
der Gestaltungssatzung "Altstadt Biesenthal", deren Festsetzungen
zu beachten und einzuhalten sind.
Anträge für die Beantragung der sanierungsrechtlichen Genehmigung
sowie zur Beantragung von Städtebaufördermitteln erhalten Sie
in der Amtsverwaltung oder hier zum download (Antrag
auf sanierungsrechtliche Genehmigung).
Gebühren:
1. Antrag auf sanierungsrechtliche Genehmigung: keine
2. Antrag auf Zulassung einer Abweichung/Befreiung von den Festsetzungen
der Gestaltungssatzung: gebührenpflichtig gem. Baugebührenordnung
Land Brandenburg, Tarifstelle 12
amt-biesenthal-barnim