Die Gemeinden können ihre Einnahmen und Ausgaben selbst verwalten.
Gemäß § 65 Kommunalverfassung
des Landes Brandenburg (BbgKVerf)
müssen die Gemeinden für jedes Jahr eine Haushaltssatzung erlassen.
Ansprechpartner:
Frau Müller-Lautenschläger
Plottkeallee 5
16359 Biesenthal
Tel. 0 33 37 / 45 99 - 31
e-mail: kaemmerei@amt-biesenthal-barnim.de
Aktuelle Haushaltssatzungen:
Hinweis: Die Veröffentlichung der Satzungen an dieser Stelle stellt
keine öffentliche Bekanntmachung im Sinne der „Verordnung über
die öffentliche Bekanntmachung von Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen
Vorschriften in den Gemeinden, Ämtern und Landkreisen (Bekanntmachungsverordnung
- BekanntmV)“ vom 1. Dezember 2000 (GVBl. II S. 435) dar und ersetzt
diese auch nicht.
amt-biesenthal-barnim