Akteneinsicht
Ansprechpartner:
Amt Biesenthal-Barnim
Frau Hummel
Dienstort: Plottkeallee 5
16359 Biesenthal
Tel.: 03337/4599-22
Fax: 03337/4599-73
e-mail:
Auf der Grundlage des Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetzes (AIG)
vom 10. März 1998 (GVBl. I 2. 46) hat jedermann das Recht, Einsicht in
Akten und sonstige amtliche Unterlagen der Behörden und Verwaltungseinrichtungen
des Landes und der Kommunen zu nehmen, soweit nicht überwiegende öffentliche
und private Interessen entgegenstehen.
Rechtsgrundlagen
Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz
Formulare
Es ist ein schriflicher, aber formloser Antrag zu stellen.
Gebühren
Berechnung erfolgt nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung
vom 02.04.2001 (GVBI. II S. 85)