Beglaubigungen von Abschriften und Unterschriften
Ansprechpartner:
Amt Biesenthal-Barnim
Frau Krämer
Berliner Str. 1
16359 Biesenthal
Tel.: 03337/4599-17
Fax: 03337/4599-41
e-mail:
Beglaubigungen von Abschriften, Ablichtungen und Vervielfältigungen müssen
von einer Behörde vorgenommen werden. Für eine Beglaubigung ist
immer das Original notwendig.
Die Beglaubigung einer Unterschrift muss durch eine Behörde vorgenommen
werden, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer Behörde
benötigt wird. Für eine Beglaubigung der Unterschrift ist ein Personalausweis
erforderlich.
Gebühren
Eine Beglaubigung ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr
wird gemäß Verwaltungsgebührensatzung
des Amtes Biesenthal-Barnim erhoben.