Ansprechpartner:
Amt Biesenthal-Barnim
Frau Krämer
Berliner Str. 1
16359 Biesenthal
Tel. 0 33 37 / 45 99 - 17
Fax. 0 33 37 / 45 99 - 41
e-mail:
Die Geburt eines Kindes muss dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich
es geboren worden ist, innerhalb einer Woche angezeigt werden. Die bei der
Geburt anwesende Hebamme oder der Arzt stellt eine Geburtsanzeige aus, die
zur Beurkundung der Geburt im Standesamt vorgelegt werden muss. Die Unterlagen
sind durch Vater oder Mutter im Standesamt persönlich einzureichen.
benötigte Unterlagen
Entsprechend dem Personenstand der Eltern bzw. der Mutter ist die Vorlage
unterschiedlicher Urkunden notwendig:
Eltern miteinander verheiratet:
o das Familienstammbuch mit Geburtsurkunden oder eine beglaubigte Abschrift
des Eheregisters
ledige Mutter:
o Geburtsurkunde bzw. beglaubigte Abschrift des Geburtseintrages
o Vaterschaftsanerkennung (falls vorhanden), Geburtsurkunde des Vaters
geschiedene Mutter
o beglaubigte Ablichtung des Eheregisters mit Auflösungsvermerk;
Gebühren
Rechtsgrundlagen
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