Amt Biesenthal-Barnim
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Fahrauskunft:
VBB fahrinfo - Link (mit Vorbelegung)

Geburtsurkunde

Ansprechpartner:
Amt Biesenthal-Barnim
Frau Krämer
Berliner Str. 1
16359 Biesenthal
Tel. 0 33 37 / 45 99 - 17
Fax. 0 33 37 / 45 99 - 41
e-mail:

Die Geburt eines Kindes muss dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich es geboren worden ist, innerhalb einer Woche angezeigt werden. Die bei der Geburt anwesende Hebamme oder der Arzt stellt eine Geburtsanzeige aus, die zur Beurkundung der Geburt im Standesamt vorgelegt werden muss. Die Unterlagen sind durch Vater oder Mutter im Standesamt persönlich einzureichen.

benötigte Unterlagen

Entsprechend dem Personenstand der Eltern bzw. der Mutter ist die Vorlage unterschiedlicher Urkunden notwendig:

Eltern miteinander verheiratet:
o das Familienstammbuch mit Geburtsurkunden oder eine beglaubigte Abschrift des Eheregisters

ledige Mutter:
o Geburtsurkunde bzw. beglaubigte Abschrift des Geburtseintrages
o Vaterschaftsanerkennung (falls vorhanden), Geburtsurkunde des Vaters

geschiedene Mutter
o beglaubigte Ablichtung des Eheregisters mit Auflösungsvermerk;

Gebühren


Die Beurkundung der Geburt ist gebührenfrei.
Ausstellung einer Urkunde: 10,00 €
jede weitere Urkunde, wenn sie gleichzeitig beantragt wird: 5,00 €


Rechtsgrundlagen


- Personenstandsgesetz (PStG)
- Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (Personenstandsverordnung - PStV)
- Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB)
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Personenstandsgesetz (PStG-VwV)


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