Amt Biesenthal-Barnim
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Fahrauskunft:
VBB fahrinfo - Link (mit Vorbelegung)

Steuerabteilung

Hundesteuer

Ansprechpartner:
Frau Worgall
Plottkeallee 5
(Postanschrift: Berliner Str. 1)
16359 Biesenthal
Tel. 0 33 37 / 45 99 - 28
e-mail:

Zuständig für die Gemeinden:
Biesenthal, Breydin, Melchow und Sydower Fließ

Ansprechpartner:
Frau Schröder
Plottkeallee 5
(Postanschrift: Berliner Str. 1)
16359 Biesenthal
Tel. 0 33 37 / 45 99 - 55
e-mail:

Zuständig für die Gemeinden:
Rüdnitz und Marienwerder

Die Hundesteuer wird auf der Grundlage der Hundesteuersatzungen der Gemeinden erhoben. Steuerpflichtig ist der Halter eines oder mehrerer Hunde(s) im Amtsgebiet. Der Hund/die Hunde ist/sind vom Halter innerhalb von 2 Wochen nach der Aufnahme bzw. nach einem Zuzug ins Gemeindegebiet bzw. 3 Monate nach der Geburt beim Steueramt, anzumelden. Bei der Anmeldung des Hundes/der Hunde erhält der Hundehalter eine (gebührenfreie) Hundemarke, welche beim Hund sichtbar am Halsband zu befestigen ist. Die Hundemarken sind unbefristet gültig. Der Hundehalter hat den Hund innerhalb von 2 Wochen, nachdem er ihn veräußert oder sonst abgeschafft hat, nachdem der Hund verstorben, abhanden gekommen ist oder der Halter aus dem Gemeindegebiet weggezogen ist, wieder abzumelden. Die An- und Abmeldung erfolgt schriftlich.

Rechtsgrundlagen


Kommunalabgabengesetz des Landes Brandenburg
Abgabenordnung
Kommunalverfassung des Landes Brandenburg

Hundesteuersatzungen der

- Stadt Biesenthal
- Gemeinde Breydin
- Gemeinde Marienwerder
- Gemeinde Melchow
- Gemeinde Rüdnitz
- Gemeinde Sydower Fließ

benötigte Unterlagen


Abmeldung:
- Anschrift des neuen Hundehalters
- ggf. tierärztliche Bescheinigung
- Hundemarke

Formulare


An- und Abmeldung

Gebühren


Verlust der Hundemarke 1,60 € - Verwaltungsgebührensatzung des Amtes Biesenthal-Barnim

Links


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