Ansprechpartner:
Frau Worgall
Plottkeallee 5
(Postanschrift: Berliner Str. 1)
16359 Biesenthal
Tel. 0 33 37 / 45 99 - 28
e-mail:
Zuständig für die Gemeinden:
Biesenthal, Breydin, Melchow und Sydower Fließ
Ansprechpartner:
Frau Schröder
Plottkeallee 5
(Postanschrift: Berliner Str. 1)
16359 Biesenthal
Tel. 0 33 37 / 45 99 - 55
e-mail:
Zuständig für die Gemeinden:
Rüdnitz und Marienwerder
Die Hundesteuer wird auf der Grundlage der Hundesteuersatzungen der Gemeinden erhoben. Steuerpflichtig ist der Halter eines oder mehrerer Hunde(s) im Amtsgebiet. Der Hund/die Hunde ist/sind vom Halter innerhalb von 2 Wochen nach der Aufnahme bzw. nach einem Zuzug ins Gemeindegebiet bzw. 3 Monate nach der Geburt beim Steueramt, anzumelden. Bei der Anmeldung des Hundes/der Hunde erhält der Hundehalter eine (gebührenfreie) Hundemarke, welche beim Hund sichtbar am Halsband zu befestigen ist. Die Hundemarken sind unbefristet gültig. Der Hundehalter hat den Hund innerhalb von 2 Wochen, nachdem er ihn veräußert oder sonst abgeschafft hat, nachdem der Hund verstorben, abhanden gekommen ist oder der Halter aus dem Gemeindegebiet weggezogen ist, wieder abzumelden. Die An- und Abmeldung erfolgt schriftlich.
Rechtsgrundlagen
benötigte Unterlagen
Formulare
Gebühren
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