Sie haben einen Bescheid über öffentlichen Abgaben z.B. Steuern,
Beiträge oder Gebühren erhalten und Sie können die Begleichung
zum festgesetzten Termin nicht einhalten? In diesem Fall kann auf begründeten
Antrag einer Ratenzahlung zu gestimmt werden. Dazu sollten Sie spätestens
am Fälligkeitstermin den Stundungsantrag beim Amt Biesenthal - Barnim
mit allen dazugehörigen Anlagen beim zuständigen Sachbearbeiter
einreichen.
Hinweis: Bei einer Stundung werden Stundungszinsen in Höhe von 6 %
pro Jahr erhoben.
Rechtsgrundlagen
benötigte Unterlagen
Formulare
amt-biesenthal-barnim