Amt Biesenthal-Barnim
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Fahrauskunft:
VBB fahrinfo - Link (mit Vorbelegung)

Gewerbe

 

Ansprechpartner:
Amt Biesenthal-Barnim
Frau Wegener
Berliner Str. 1
16359 Biesenthal
Tel. 0 33 37 / 45 99 - 12
Fax: 0 33 37 / 45 99 - 41
e-mail:

Wer ein Gewerbe betreiben möchte ist verpflichtet das Gewerbe beim Gewerbeamt anzuzeigen. Die An-/Um- sowie Abmeldung eines Gewerbes ist gebührenpflichtig. Die Berechnung der Verwaltungsgebühr erfolgt auf der Grundlage der Verordnung über die Verwaltungsgebühren für Amtshandlungen im Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft (MWGebO) des Landes Brandenburg in der gültigen Fassung. Eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (GZR) für natürliche Personen ist im Einwohnermeldeamt zu beantragen und für juristische Personen im zuständigen Gewerbeamt, die Kosten betragen hierfür 13,00 €.



Rechtsgrundlagen


Gewerbeordnung
Verordnung über die Verwaltungsgebühren für Amtshandlungen im Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft (MWGebO) des Landes Brandenburg

benötigte Unterlagen

- Personalausweis
- Handelsregisterauszug für juristische Personen
- Reisepass bei ausländischen Personen
- Meldebescheinigung bei ausländischen Gewerbetreibenden

Gebühren


siehe Erläuterung



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