Die Aufgaben des Teilbereiches Fachdienstes Ordnung werden von drei Mitarbeitern
wahrgenommen.
Das Ordnungsamt weist aus gegebenem Anlass darauf hin, dass Anzeigen von
Ordnungswidrigkeiten grundsätzlich schriftlich zu erfolgen haben. Die
Verfolgung einer Ordnungswidrigkeit ist erfolgsversprechend, wenn die Ordnungswidrigkeitenanzeige
Angaben zum Betroffenen/ Täter, die Bezeichnung der Tat, Angaben zum
Tatort, zur Tatzeit und evt. Beweismittel enthält. Nicht immer ist
das Amt Biesenthal-Barnim für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten
zuständig. Sollte das der Fall sein, wird die Anzeige an die zuständige
Stelle weitergeleitet.
Hier finden Sie alle Informationen mit dazugehörigen Satzungen und Formularen zum downloaden.
amt-biesenthal-barnim