Die Nutzung von öffentlichen Straßen, die über den Gemeingebrauch
hinausgehen, bedarf einer Genehmigung der Amtsverwaltung (§ 8 FSrtG,
§ 18 BbgStrG, StVO). Für die Genehmigung einer Sondernutzung sind
Gebühren gemäß Verwaltungsgebührensatzung und Sondernutzungssatzungen
der jeweiligen Gemeinden (Ratssitzungsdienst) zu entrichten. Die Benutzung
ist erst zulässig, wenn die Erlaubnis erteilt ist.
Sondernutzungen sind u. a.
das Aufstellen von:
- Verkaufswagen
- Werbeanlagen
- Fahrradständern
- Bauwagen
- Container
- Plakatierung
- und die Lagerung von Brenn- und Baustoffen sowie Straßenverkauf
Rechtsgrundlagen
benötigte Unterlagen
- Antrag auf Sondernutzung
der öffentlichen Verkehrsflächen
- Skizze (Bemaßung)
- ggf. Nachweis für Ausführung des Gewerbes (Gewerbeanmeldung)
Plakatierung:
- Antrag auf Sondernutzung
der öffentlichen Verkehrsflächen (Plakatierung)
- Skizze (Bemaßung)
- ggf. Nachweis für Ausführung des Gewerbes (Gewerbeanmeldung)
Formulare
amt-biesenthal-barnim