Ansprechpartner:
In den amtsangehörigen Gemeinden gilt uneingeschränkt, bis auf
die Stadt Biesenthal, die Baumschutzverordnung
des Landes Brandenburg. Für weitere sich ergebende Fragen, ist
die Untere Naturschutzbehörde (UNB) beim Landkreis Barnim in 16225
Eberswalde, Am Markt 1 (Telefon: 03334 2141 533) zuständig.
Für die Unterhaltung und Pflege der gemeindlichen Straßenbäume
hingegen sind die Gemeinden selbst verantwortlich. Sollte von einem Straßenbaum
Gefahr ausgehen, informieren Sie bitte die Bauverwaltung.
Rechtsgrundlagen
Baumschutzverordnung
des Landes Brandenburg
Baumschutzsatzung
Formulare
Links
Brandenburgisches
Naturschutzgesetz
amt-biesenthal-barnim