Standesamt
Anmeldung Eheschließung
Ansprechpartner:
Frau Krämer
Berliner Str. 1
16359 Biesenthal
Tel. 0 33 37 / 45 99 - 17
Fax 0 33 37/45 99 - 41
e-mail:
Sprechzeiten:
Die 09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr
Do 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr
Für die Anmeldung der Eheschließung ist das Standesamt zuständig,
in dessen Gemeinde mindestens einer der Verlobten seinen Wohnsitz hat. Das
kann der Haupt- oder auch der Nebenwohnsitz sein. Falls Sie in einer anderen
Gemeinde heiraten möchten, dann melden Sie Ihre Eheschließung beim
zuständigen Standesamt an. Der Standesbeamte übersendet dem Heiratsstandesamt
dann Ihre Unterlagen. Die Anmeldung zur Eheschließung hat 6 Monate Gültigkeit.
Ein Termin für Ihre Eheschließung kann in einem persönlichen
oder telefonischen Gespräch mit dem Standesamt vereinbart werden. Ihre
Terminwünsche werden weitestgehend berücksichtigt. Grundsätzlich
ist die Durchführung von Eheschließungen montags bis freitags und
an zwei vom Standesamt festgelegten Samstagen im Monat möglich.
benötigte Unterlagen
Für die Anmeldung benötigen Sie:
• Personalausweis oder Reisepass (Bei der Anmeldung ist ein gültiges
Ausweisdokument vorzulegen.)
• Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als
14 Tage)
• eine beglaubigte Ablichtung aus dem Geburtenregister
Die beglaubigte Ablichtung erhalten Sie bei Ihrem Geburtsstandesamt. Bei ausländischen
Urkunden ist eine Übersetzung durch einen staatlich anerkannten deutschen
Übersetzer erforderlich. Urkunde und Übersetzung müssen im
Original vorliegen.
• Geburtsurkunde des gemeinsamen Kindes (Bei einem gemeinsamen Kind
wird die Geburtsurkunde des Kindes benötigt, in der Sie beide als Eltern
eingetragen sind.)
Weitere Unterlagen sind erforderlich:
• wenn Sie bereits verheiratet waren
beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister der letzten Ehe oder Eheurkunde
der letzten Ehe mit Scheidungsvermerk
• Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk oder
• Sterbeurkunde des letzten Ehegatten
Auskünfte zu den benötigten Unterlagen erhalten Sie in Ihrem
Standesamt.
Gebühren
Die Gebühr zur Anmeldung der Eheschließung beträgt 40,00 €,
bei Prüfung von ausländischem Recht je weitere 20,00 €. Hinzu
kommen Kosten für die Vornahme der Eheschließung (abhängig
von Tag und Ort), evtl. Namensführung (Doppelname), Urkunden, Stammbuch.
Der Gesamtbetrag kann somit individuell verschieden sein. Für die Nutzung
der Fachwerkkirche Tuchen erhebt der Verein eine Nutzungsgebühr in Höhe
von 100,00 €.
Die Gebühren sind in bar im Rahmen Ihrer verbindlichen Anmeldung zur
Eheschließung zu entrichten.
Die genauen Gebühren richten sich nach dem Umfang der Amtshandlungen
und werden auf der Grundlage der Gebührenordnung des Landes Brandenburg
für Amtshandlungen im Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern
vom 16.12.2008 erhoben.
Rechtsgrundlagen
• Personenstandsgesetz (PStG)
• Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (PStVO)