Amt Biesenthal-Barnim
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Standesamt

Anmeldung Eheschließung

Ansprechpartner:
Frau Krämer
Berliner Str. 1
16359 Biesenthal
Tel. 0 33 37 / 45 99 - 17
Fax 0 33 37/45 99 - 41
e-mail:
Sprechzeiten:
Die 09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr
Do 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr



Für die Anmeldung der Eheschließung ist das Standesamt zuständig, in dessen Gemeinde mindestens einer der Verlobten seinen Wohnsitz hat. Das kann der Haupt- oder auch der Nebenwohnsitz sein. Falls Sie in einer anderen Gemeinde heiraten möchten, dann melden Sie Ihre Eheschließung beim zuständigen Standesamt an. Der Standesbeamte übersendet dem Heiratsstandesamt dann Ihre Unterlagen. Die Anmeldung zur Eheschließung hat 6 Monate Gültigkeit.
Ein Termin für Ihre Eheschließung kann in einem persönlichen oder telefonischen Gespräch mit dem Standesamt vereinbart werden. Ihre Terminwünsche werden weitestgehend berücksichtigt. Grundsätzlich ist die Durchführung von Eheschließungen montags bis freitags und an zwei vom Standesamt festgelegten Samstagen im Monat möglich.

benötigte Unterlagen


Für die Anmeldung benötigen Sie:
• Personalausweis oder Reisepass (Bei der Anmeldung ist ein gültiges Ausweisdokument vorzulegen.)
• Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als 14 Tage)
• eine beglaubigte Ablichtung aus dem Geburtenregister
Die beglaubigte Ablichtung erhalten Sie bei Ihrem Geburtsstandesamt. Bei ausländischen Urkunden ist eine Übersetzung durch einen staatlich anerkannten deutschen Übersetzer erforderlich. Urkunde und Übersetzung müssen im Original vorliegen.
• Geburtsurkunde des gemeinsamen Kindes (Bei einem gemeinsamen Kind wird die Geburtsurkunde des Kindes benötigt, in der Sie beide als Eltern eingetragen sind.)

Weitere Unterlagen sind erforderlich:
• wenn Sie bereits verheiratet waren
beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister der letzten Ehe oder Eheurkunde der letzten Ehe mit Scheidungsvermerk
• Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk oder
• Sterbeurkunde des letzten Ehegatten

Auskünfte zu den benötigten Unterlagen erhalten Sie in Ihrem Standesamt.

Gebühren


Die Gebühr zur Anmeldung der Eheschließung beträgt 40,00 €, bei Prüfung von ausländischem Recht je weitere 20,00 €. Hinzu kommen Kosten für die Vornahme der Eheschließung (abhängig von Tag und Ort), evtl. Namensführung (Doppelname), Urkunden, Stammbuch. Der Gesamtbetrag kann somit individuell verschieden sein. Für die Nutzung der Fachwerkkirche Tuchen erhebt der Verein eine Nutzungsgebühr in Höhe von 100,00 €.
Die Gebühren sind in bar im Rahmen Ihrer verbindlichen Anmeldung zur Eheschließung zu entrichten.

Die genauen Gebühren richten sich nach dem Umfang der Amtshandlungen und werden auf der Grundlage der Gebührenordnung des Landes Brandenburg für Amtshandlungen im Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern vom 16.12.2008 erhoben.

Rechtsgrundlagen


• Personenstandsgesetz (PStG)
• Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (PStVO)

 



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