Amt Biesenthal-Barnim
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Standesamt

Vaterschaftsanerkennung

Ansprechpartner:
Frau Krämer
Plottkeallee 5 in 16359 Biesenthal
(Postanschrift: Berliner Straße 1, 16359 Biesenthal)
Tel: 0 33 37/45 99 - 17
Fax 0 33 37/45 99 - 73
e-mail:
Sprechzeiten:
Die 09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr
Do 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr



Die Anerkennung der Vaterschaft kann vor und nach der Geburt des Kindes erfolgen. Die Anerkennung der Vaterschaft kann beurkundet werden bei jedem Jugendamt,
jedem Notar (kostenpflichtig), beim Standesamt, im Ausland bei deutschen Auslandsvertretungen.

Erforderlich für die Anerkennung ist die Zustimmung der Mutter des Kindes. Diese Zustimmung muss ebenfalls beurkundet werden. Bei minderjährigen Müttern ist zusätzlich die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters nötig. Zur Vaterschaftsanerkennung müssen die Mutter und der anerkennende Vater persönlich zur Beurkundung erscheinen.

benötigte Unterlagen


- Personalausweis
- Geburtsurkunde des Kindes
- bei ledigen Eltern: Geburtsurkunden
- bei Müttern, die bereits verheiratet waren, zusätzlich Heiratsurkunde sowie Antrag
- auf Scheidung, Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde

Gebühren


Beurkundung ist kostenfrei (im Standesamt)

Rechtsgrundlagen


- Personenstandsgesetz (PStG)
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB)
- Allgemeine Verwaltungsvorschriften zum Personenstandsgesetz (PStG-VwV)



 



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