Amt Biesenthal-Barnim
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Standesamt

Personenstandsurkunde

Ansprechpartner:
Frau Krämer
Berliner Str. 1
16359 Biesenthal
Tel. 0 33 37 / 45 99 - 17
Fax 0 33 37 / 45 99 - 41
e-mail:
Sprechzeiten:
Die 09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr
Do 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr

Personenstandsurkunden sind Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden und Lebenspartnerschaftsurkunden, beglaubigte Abschriften aus den Registern und internationale Urkunden. Die Personenstandsregister werden am Ort des Ereignisses (Geburt, Eheschließung, Sterbefall) geführt. Dort erhalten Sie auch Ihre Urkunden.

Die Personenstandsregister enthalten persönliche Daten, die dem Datenschutz unterliegen. Die Erteilung von Personenstandsurkunden und Auskünften kann gem. §§ 61 ff. des Personenstandsgesetzes nur von Personen verlangt werden, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie von deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen - also auch Geschwister, Onkel, Tanten, Neffen, Nichten und sonstige Verwandte - haben nur dann ein Recht, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.

Gebühren


- Alle Urkunden wie z.B. Heirats-, Geburts- und Sterbeurkunden: 10,00 €
- Weitere Ausfertigungen der gleichen Urkunde, die gleichzeitig bestellt werden, 5,00 €
- Gebührenfreiheit besteht, soweit dies gesetzlich geregelt ist, z.B. für Zwecke der gesetzlichen Rentenversicherung.

Bitte beachten Sie: es ist nur Barzahlung möglich!

Rechtsgrundlagen


- Personenstandsgesetz (PStG)
- Verordnung zur Ausführung des personenstandsgesetzes (Personenstandsverordnung - PStV)
- Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB)
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Personenstandsgesetz (PStG-VwV)



 



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