Stadt Biesenthal

 

 

 

Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen in der Stadt Biesenthal

(Straßenreinigungssatzung)

 

 

Aufgrund § 3 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg vom 18. Dezember 2007 (GVBl.I/07, [Nr. 19], S. 286), zuletzt geändert durch Art. 15 des Gesetzes vom 23. September 2008 (GVBl.I/08, [Nr. 12], S. 202, 207), sowie § 49 a des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juli 2009 (GVBl.I/09, [Nr. 15], S. 358), geändert durch Gesetz vom 18. Oktober 2011 (GVBl.I/11 [Nr. 24] hat die Stadtverordnetenversammlung Biesenthal der Stadt Biesenthal in der Sitzung

am 25. Oktober 2012 folgende Satzung beschlossen:

 

  

§ 1

Allgemeines

 

(1)     Die Stadt Biesenthal betreibt die Reinigung der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze innerhalb der geschlossenen Ortslage als öffentliche Einrichtung, soweit sie nicht nach § 2 den Grundstückseigentümern übertragen wird.

Geschlossene Ortslage ist der Teil des Stadtgebietes, der zusammenhängend bebaut ist.

Einzelne unbebaute Grundstücke, zur Bebauung ungeeignetes oder ihr entzogenes Gelände oder nur einseitige Bebauung unterbrechen den Zusammenhang nicht.

           

(2)     Die Reinigungspflicht umfasst die Straßenreinigung sowie den Winterdienst auf Fahrbahnen und Gehwegen.

 

         Die Straßenreinigung beinhaltet die Entfernung aller Verunreinigungen von der Straße, welche die Hygiene oder das Stadtbild nicht unerheblich beeinträchtigen oder eine Gefährdung des Verkehrs darstellen können.

 

         Der Winterdienst der Gemeinde beinhaltet insbesondere das Schneeräumen und Bestreuen der gefährlichen Stellen der verkehrswichtigen Straßen bei Eis- und Schneeglätte.

 

Art und Umfang der Reinigungspflichten der Grundstückseigentümer ergeben sich aus den §§ 2 - 4 dieser Satzung.

 

(3)     Als Gehweg im Sinne dieser Satzung gelten:

 

-          alle selbständigen Gehwege,

-          die gemeinsamen Rad- und Gehwege (Zeichen 240 der Straßenverkehrsordnung - StVO)

-          alle erkennbar abgesetzten und für die Benutzung durch Fußgänger vorgesehenen Straßenteile,

-          Gehbahnen bis zu 1,50 m Breite parallel zur Grundstücksgrenze bei allen Straßen und Straßenteilen, deren Benutzung durch Fußgänger vorgesehen oder geboten ist, insbesondere in verkehrsberuhigten Bereichen (Zeichen 325 StVO) und in Fußgängerbereichen (Zeichen 242 StVO) sowie die jeweils dazugehörigen Randstreifen.

 

Randstreifen im Sinne dieser Satzung sind Nebenflächen zwischen Fahrbahn und Grundstücksgrenze, insbesondere Straßenbegleitgrün, Regenmulden sowie befestigte oder unbefestigte Flächen.

 

(4)        Als Fahrbahn im Sinne dieser Satzung gilt die gesamte Straßenfläche, die nicht Gehweg ist, also neben den dem Verkehr dienenden Teilen der Straße insbesondere auch die Trennstreifen, befestigte Seitenstreifen, Parkstreifen, Parkbuchten, Parkplätze, Sicherheitsstreifen und Radwege.

 

 

 

§ 2

Übertragung der Reinigungspflicht

 

(1)     Die Reinigung der im anliegenden Straßenverzeichnis (Anlage I) aufgeführten Fahrbahnen und Gehwege wird in dem nach §§ 3 und 4 festgelegten Umfang den Eigentümern der durch sie erschlossenen Grundstücke (Anlieger) auferlegt.

Das Straßenverzeichnis ist Bestandteil dieser Satzung.

 

(2)    Erschlossen ist ein Grundstück im Sinne dieser Satzung, wenn es rechtlich und tatsächlich einen Zugang oder eine Zufahrt zur Straße hat oder ein Zugang oder eine Zufahrt ermöglicht werden kann und dadurch seine wirtschaftliche oder verkehrliche Nutzung ermöglicht wird.

           

(3)     Besteht für das Grundstück ein Erbbaurecht oder ein Nutzungsrecht für die in § 9 des Sachenrechtsbereinigungsgesetzes genannten natürlichen oder juristischen Personen des privaten oder öffentlichen Rechts, so tritt an die Stelle des Grundstückseigentümers der Erbbauberechtigte, der Nutzungsberechtigte. Bei ungeklärten Eigentumsverhältnissen nimmt derjenige die Pflichten des Eigentümers wahr, der die tatsächliche Sachherrschaft über das Grundstück ausübt.

           

(4)      Liegen mehrere Grundstücke hintereinander zur Straße, so bilden das an die Straße angrenzende Grundstück und die dahinter liegenden Grundstücke eine Straßenreinigungseinheit. Hinterliegende Grundstücke sind jedoch nur solche Grundstücke, die nicht selbst an die öffentliche Straße oder an einen öffentlichen Weg angrenzen. Die Eigentümer der zur Straßenreinigungseinheit gehörenden Grundstücke sind abwechselnd reinigungspflichtig. Sie beginnt jährlich in der ersten Woche des Jahres bei dem Verpflichteten des anliegenden Grundstücks und wechselt fortlaufend in der Reihenfolge der dahinter liegenden Grundstücke.

 

(5)      Bei Straßen mit einseitigem Gehweg sind sowohl die Verpflichteten des gehweg-seitig anliegenden Grundstücks als auch die Verpflichteten der gehwegseitig gegenüberliegenden Grundstücke reinigungspflichtig. In Jahren mit gerader Endziffer erfolgt die Reinigung durch die an den Gehweg anliegenden Verpflichteten, in Jahren mit ungerader Endziffer durch die dem Gehweg gegenüberliegenden Verpflichteten.

 

(6)      Auf Antrag des Reinigungspflichtigen kann ein Dritter durch schriftliche Erklärung gegenüber der Gemeinde mit deren Zustimmung die Reinigungspflicht übernehmen, wenn eine ausreichende Haftpflichtversicherung nachgewiesen wird. Die Zustimmung ist jederzeit widerruflich und nur solange wirksam, wie die Haftpflichtversicherung besteht.

 

 

 

§ 3

Art und Umfang der Straßenreinigungspflicht

 

(1)    Fahrbahnen und Gehwege sind nach Bedarf, mindestens einmal im Monat zu reinigen. Laub und Verschmutzungen sind unverzüglich zu beseitigen, wenn es eine Verkehrsgefährdung darstellt (Rutsch- und Stolpergefahr).

     

(2)     Zur Reinigung gehört die Beseitigung von Schmutz, Glas, Abfall, Laub und sonstigen Verunreinigungen jeder Art. Auf befestigten Gehwegen zählt hierzu auch die Beseitigung von Pflanzenbewuchs wie Algen, Moos und Flechten sowie Wildkräutern. Der Einsatz von nicht zugelassenen Pflanzenvernichtungsmitteln ist dabei nicht gestattet.

 

(3)      Belästigende Staubentwicklung ist zu vermeiden. Verunreinigungen und sonstiger Müll sind nach Beendigung der Reinigung unverzüglich unter Beachtung der Abfallbeseitigungsbestimmungen zu entsorgen. Eine Lagerung oder Zwischenlagerung auf öffentlichen Flächen ist nicht gestattet. Ebenfalls ist eine Entsorgung in öffentliche Abfallkörbe verboten. Die Entsorgung von Straßenlaub erfolgt durch die Stadt Biesenthal in einzelnen Straßenzügen, welche im Biesenthaler Anzeiger mit den jeweiligen Terminen veröffentlicht werden.

 

(4)      Ist die Reinigungspflicht auf Fahrbahnen den Anliegern übertragen, erstreckt sich diese jeweils bis zur Straßenmitte. Ist nur auf einer Fahrbahnseite ein reinigungspflichtiger Anlieger vorhanden, erstreckt sich die Reinigungspflicht auf die gesamte Fahrbahnfläche.

 

(5)      Selbstständige Gehwege sind entsprechend § 1 Abs. 3 zu reinigen, die übrigen Gehwege in ihrer gesamten Breite.

 

 

 

§ 4

Art und Umfang des Winterdienstes

 

(1)     Bei Schnee und Eis sind die Fahrbahnen und Gehwege nach Maßgabe der Absätze 2 - 7 in Verbindung mit Anlage I zu beräumen.

 

(2)     Fahrbahnen sind von Schnee freizuhalten. Bei Eis- und Schneeglätte sind die Fahrbahnen mit abstumpfenden Mitteln zu bestreuen. § 3 Absatz 4 gilt entsprechend. Der Schnee ist am Fahrbahnrand so zu lagern, dass Gehwege nicht beeinträchtigt werden.

 

         Gefährliche Stellen sind Stellen, bei denen wegen ihrer eigentümlichen Gestaltung oder wegen bestimmter, nicht ohne Weiteres erkennbarer Umstände ein Unfall selbst dann nahe liegt, wenn die Verkehrsteilnehmer die im Winter allgemeine Sorgfalt walten lassen. Dies sind besonders Straßenstellen, an denen Kraftfahrer erfahrungsgemäß bremsen, ausweichen oder sonst ihre Fahrtrichtung oder Geschwindigkeit ändern (z. B. scharfe, unübersichtliche Kreuzungen und Straßeneinmündungen, auffallende Einengungen sowie zu Glätte neigende Brücken und Straßen an Wasserläufen).

 

(3)     Gehwege sind in einer Breite von 1,50 m von Schnee freizuhalten. Bei Eis- und Schneeglätte sind die Gehwege mit Streumitteln abzustumpfen. Der Schnee ist außerdem an den die Fahrbahn grenzenden Teil des Gehweges oder, wo dies nicht möglich ist, auf dem Fahrbahnrand so zu lagern, dass der Fahr- und Fußgängerverkehr nicht mehr als unvermeidbar beeinträchtigt wird. Regenwassereinläufe, Löschwasserentnahmestellen und Hydranten sind von Schnee und Eis freizuhalten.

 

(4)     An Haltestellen für öffentliche Verkehrsmittel oder für Schulbusse müssen die Gehwege so von Schnee freigehalten und bei Glätte bestreut werden, dass ein gefahrloses Ein- und Aussteigen sowie ein gefahrloser Zu- und Abgang zu den Haltestelleneinrichtungen gewährleistet sind.

 

(5)     In der Zeit von 7.00 bis 20.00 Uhr, sonn- und feiertags von 9.00 bis 20.00 Uhr, gefallener Schnee und entstandene Glätte sind unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach dem Entstehen der Glätte zu beseitigen. Nach 20.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis 7.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 9.00 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen.           

 

(6)     Die Verwendung von Salz oder sonstigen auftauenden Stoffen ist auf Gehwegen grundsätzlich verboten. Ihre Verwendung ist ausnahmsweise erlaubt :

 

a)    in besonderen klimatischen Ausnahmefällen (zum Beispiel Eisregen), in denen durch Einsatz von abstumpfenden Mitteln keine hinreichende Streuwirkung zu erzielen ist,

 

b)    an gefährlichen Stellen auf Gehwegen wie z. B. Treppen, Rampen, Brückenauf- oder -abgängen, starken Gefälle- bzw. Steigungsstücken oder ähnlichen Gehwegabschnitten.

 

(7)     Schnee und Eis von privaten Grundstücken dürfen nicht auf Gehwegen oder Fahrbahnen sowie sonstigen öffentlichen Flächen abgelagert werden.

 

 

 

 

§ 5

Ordnungswidrigkeiten

 

(1)      Ordnungswidrig im Sinne § 47 Abs. 1 Nr. 15 BbgStrG handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig:

 

a)    seiner Reinigungspflicht nach §§ 2, 3 Abs. 1 dieser Satzung nicht nachkommt,

 

b)    als Reinigungspflichtiger entgegen § 3 Abs. 1 Satz 2 dieser Satzung Laub nicht unverzüglich beseitigt, wenn es eine Verkehrsgefährdung darstellt,

 

c)    als Reinigungspflichtiger entgegen § 3 Abs. 2 Satz 1 dieser Satzung Schmutz, Glas, Abfall, Laub und sonstige Verunreinigungen jeder Art nicht beseitigt,

 

d)    als Reinigungspflichtiger entgegen § 3 Abs. 2 Satz 2 und 3 dieser Satzung auf befestigten Gehwegen Pflanzenbewuchs wie Algen, Moos und Flechten sowie Wildkräuter nicht beseitigt oder hierzu nicht zugelassene Pflanzenvernichtungsmittel einsetzt,

 

e)    als Reinigungspflichtiger entgegen § 3 Abs. 3 Satz 3 und 4 dieser Satzung Verunreinigungen und sonstigen Müll auf öffentlichen Flächen lagert oder zwischenlagert oder in öffentliche Abfallkörbe entsorgt,

 

f)     als Reinigungspflichtiger entgegen § 4 Abs. 2 dieser Satzung bei Eis- und Schneeglätte auf Fahrbahnen die Fußgängerüberwege und gefährlichen Stellen nicht mit abstumpfenden Mitteln behandelt und Regenwassereinläufe, Löschwasserentnahmestellen und Hydranten nicht von Schnee und Eis freihält,

 

g)    als Reinigungspflichtiger entgegen § 4 Abs. 3 Satz 1 dieser Satzung Gehwege nicht in einer Breite von 1,50 m von Schnee freihält und bei Eis- und Schneeglätte mit Streumitteln abstumpft,

 

h)    als Reinigungspflichtiger entgegen § 4 Abs. 3 Satz 2 dieser Satzung Schnee so lagert, dass er Fahr- und Fußgängerverkehr mehr als unvermeidbar beeinträchtigt,

 

i)      als Reinigungspflichtiger entgegen § 4 Abs. 3 Satz 3 dieser Satzung Regenwassereinläufe, Löschwasserentnahmestellen und Hydranten auf Gehwegen von Schnee und Eis nicht freihält,

 

j)      als Reinigungspflichtiger entgegen § 4 Abs. 4 dieser Satzung an Haltestellen für öffentliche Verkehrsmittel oder Schulbusse die Gehwege nicht so von Schnee freihält und bei Glätte bestreut, dass ein gefahrloses Ein- und Aussteigen sowie ein gefahrloser Zu- und Abgang zu den Haltestelleneinrichtungen gewährleistet ist,

 

k)    als Reinigungspflichtiger entgegen § 4 Abs. 5 Satz 1 dieser Satzung zwischen 7.00 und 20.00 Uhr, sonn- und feiertags zwischen 9.00 und 20.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte nicht unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach Entstehen der Glätte beseitigt,

 

l)      als Reinigungspflichtiger entgegen § 4 Abs. 5 Satz 2 dieser Satzung nach 20.00 Uhr gefallenen Schnee und entstandene Glätte nicht werktags bis 7.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 9.00 Uhr des folgenden Tages beseitigt,

 

m)  als Reinigungspflichtiger entgegen § 4 Abs. 6 dieser Satzung Salz oder sonstige auftauende Stoffe auf Gehwegen verwendet, wenn dies nicht ausnahmsweise erlaubt ist,

 

n)    als Reinigungspflichtiger entgegen § 4 Abs. 7 dieser Satzung Schnee und Eis von privaten Grundstücken auf Gehwegen, Fahrbahnen und sonstigen öffentlichen Flächen ablagert.

 

(2)     Ordnungswidrigkeiten können gemäß § 47 Absatz 2 BbgStrG mit einer Geldbuße bis zu 2.500 € geahndet werden.

 

 

 

 

§ 6

             Inkrafttreten

 

Diese Satzung tritt nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Gleichzeitig tritt die Straßenreinigungssatzung vom 08.05.2008 außer Kraft.

 

  

Anlagen:

 

Anlage I             Reinigungsklassen

Anlage II           Gesamtstraßenverzeichnis

 

 

 

Ausfertigung:

 

 

Biesenthal, den 05.11.2012 

 

 

 

 

gez.      Volkmar Schönfeld

            amt. Amtsdirektor

 

  

                                                                                                                 

Anlage I             Reinigungsklassen

 

 

Reinigungsklasse I:   

anliegender Eigentümer:         Reinigung der Gehwege einschließlich Winterdienst;

Gemeinde:                             Reinigung der Fahrbahn nach Bedarf, Winterdienst auf der Fahrbahn

 

Reinigungsklasse II:   

anliegender Eigentümer:        Reinigung der Gehwege einschließlich Winterdienst, Reinigung der Fahrbahn ohne Winterdienst

Gemeinde:                             Winterdienst auf der Fahrbahn (nachrangige Beräumung bzw. Abstumpfung, wenn alle Straßen der Reinigungsklasse I beräumt bzw. abgestumpft sind)

 

Reinigungsklasse III: 

anliegender Eigentümer:        Reinigung der Gehwege einschließlich Winterdienst, Reinigung der Fahrbahnen ohne Winterdienst

Gemeinde:                             Winterdienst auf der Fahrbahn  (nachrangige Beräumung bzw. Abstumpfung, wenn alle Straßen der Reinigungsklassen I und II beräumt bzw. abgestumpft sind)

 

Reinigungsklasse IV: 

anliegender Eigentümer:        Reinigung der Gehwege und der Fahrbahnen

Gemeinde:                              kein Winterdienst auf der Fahrbahn

 

 

Straße

Klasse

Reinigungsleistung

Eigentümer

Reinigungsleistung Gemeinde

Adlerweg

I

Reinigung der Gehwege einschl. Winterdienst

Fahrbahnreinigung nach Bedarf, Winterdienst auf der Fahrbahn

Ahornallee

III

Reinigung der Gehwege einschl. Winterdienst, Reinigung der Fahrbahn ohne Winterdienst

Winterdienst auf der Fahrbahn

Akazienallee

I

Reinigung der Gehwege einschl. Winterdienst

Fahrbahnreinigung nach Bedarf, Winterdienst auf der Fahrbahn

Alte Ziegelei

I

Reinigung der Gehwege einschl. Winterdienst

Fahrbahnreinigung nach Bedarf, Winterdienst auf der Fahrbahn

Alter Hellmühler Weg

III

Reinigung der Gehwege einschl. Winterdienst, Reinigung der Fahrbahn ohne Winterdienst

Winterdienst auf der Fahrbahn

Am Heideberg

III

Reinigung der Gehwege einschl. Winterdienst, Reinigung der Fahrbahn ohne Winterdienst

Winterdienst auf der Fahrbahn

Am Markt

I

Reinigung der Gehwege einschl. Winterdienst

Fahrbahnreinigung nach Bedarf, Winterdienst auf der Fahrbahn

Am Mittelsee

III

Reinigung der Gehwege einschl. Winterdienst, Reinigung der Fahrbahn ohne Winterdienst

Winterdienst auf der Fahrbahn

Am Priestersteg

I

Reinigung der Gehwege einschl. Winterdienst

Fahrbahnreinigung nach Bedarf, Winterdienst auf der Fahrbahn

Am Winkel

I

Reinigung der Gehwege einschl. Winterdienst

Fahrbahnreinigung nach Bedarf, Winterdienst auf der Fahrbahn

A.- Bebel-Straße

I

Reinigung der Gehwege einschl. Winterdienst

Fahrbahnreinigung nach Bedarf, Winterdienst auf der Fahrbahn

Apothekergasse

III

Reinigung der Gehwege einschl. Winterdienst, Reinigung der Fahrbahn ohne Winterdienst

Winterdienst auf der Fahrbahn

 

 

 

 

Bachstraße

III

Reinigung der Gehwege einschl. Winterdienst, Reinigung der Fahrbahn ohne Winterdienst

Winterdienst auf der Fahrbahn

 

 

 

Straße

Klasse

Reinigungsleistung

Eigentümer

Reinigungsleistung Gemeinde

Bahnhofstraße

I

Reinigung der Gehwege einschl. Winterdienst

Fahrbahnreinigung nach Bedarf, Winterdienst auf der Fahrbahn

Beethovenstraße

I

Reinigung der Gehwege einschl. Winterdienst

Fahrbahnreinigung nach Bedarf, Winterdienst auf der Fahrbahn

Berliner Chaussee

I

Reinigung der Gehwege einschl. Winterdienst

Fahrbahnreinigung nach Bedarf, Winterdienst auf der Fahrbahn

Berliner Straße

I

Reinigung der Gehwege einschl. Winterdienst

Fahrbahnreinigung nach Bedarf, Winterdienst auf der Fahrbahn

Birkenallee

III

Reinigung der Gehwege einschl. Winterdienst, Reinigung der Fahrbahn ohne Winterdienst

Winterdienst auf der Fahrbahn

Brahmsweg

II

Reinigung der Gehwege einschl. Winterdienst, Reinigung der Fahrbahn ohne Winterdienst

Winterdienst auf der Fahrbahn

Breite Straße

I

Reinigung der Gehwege einschl. Winterdienst

Fahrbahnreinigung nach Bedarf, Winterdienst auf der Fahrbahn

Buchenallee

III

Reinigung der Gehwege einschl. Winterdienst, Reinigung der Fahrbahn ohne Winterdienst

Winterdienst auf der Fahrbahn

 

 

 

 

Eberswalder Chaussee

I

Reinigung der Gehwege einschl. Winterdienst

Fahrbahnreinigung nach Bedarf, Winterdienst auf der Fahrbahn

Eichendorffstraße

III

Reinigung der Gehwege einschl. Winterdienst, Reinigung der Fahrbahn ohne Winterdienst

Winterdienst auf der Fahrbahn

Erlengrund

III

Reinigung der Gehwege einschl. Winterdienst, Reinigung der Fahrbahn ohne Winterdienst

Winterdienst auf der Fahrbahn

 

 

 

 

Fichtengrund

III

Reinigung der Gehwege einschl. Winterdienst, Reinigung der Fahrbahn ohne Winterdienst

Winterdienst auf der Fahrbahn

Fischerstraße

II

Reinigung der Gehwege einschl. Winterdienst, Reinigung der Fahrbahn ohne Winterdienst

Winterdienst auf der Fahrbahn

Fontanepromenade

III

Reinigung der Gehwege einschl. Winterdienst, Reinigung der Fahrbahn ohne Winterdienst

Winterdienst auf der Fahrbahn

Friedhofsweg

II

Reinigung der Gehwege einschl. Winterdienst, Reinigung der Fahrbahn ohne Winterdienst

Winterdienst auf der Fahrbahn

 

 

 

 

Gartenstraße

I

Reinigung der Gehwege einschl. Winterdienst

Fahrbahnreinigung nach Bedarf, Winterdienst auf der Fahrbahn

Grüner Plan

I

Reinigung der Gehwege einschl. Winterdienst

Fahrbahnreinigung nach Bedarf, Winterdienst auf der Fahrbahn

Grüner Weg

I

Reinigung der Gehwege einschl. Winterdienst

Fahrbahnreinigung nach Bedarf, Winterdienst auf der Fahrbahn

Grünstraße

I

Reinigung der Gehwege einschl. Winterdienst

Fahrbahnreinigung nach Bedarf, Winterdienst auf der Fahrbahn

Grüntaler Weg

III

Reinigung der Gehwege einschl. Winterdienst, Reinigung der Fahrbahn ohne Winterdienst

Winterdienst auf der Fahrbahn

Händelstraße

III

Reinigung der Gehwege einschl. Winterdienst, Reinigung der Fahrbahn ohne Winterdienst

Winterdienst auf der Fahrbahn

Hans-Marchwitza-Weg

III

Reinigung der Gehwege einschl. Winterdienst, Reinigung der Fahrbahn ohne Winterdienst

Winterdienst auf der Fahrbahn

 

 

 

 

 

Straße

Klasse

Reinigungsleistung

Eigentümer

Reinigungsleistung Gemeinde

 

 

 

 

Hardenbergstraße

II

Reinigung der Gehwege einschl. Winterdienst, Reinigung der Fahrbahn ohne Winterdienst

Winterdienst auf der Fahrbahn

Hasenwinkel

IV

Reinigung der Gehwege und der Fahrbahnen

kein Winterdienst auf der Fahrbahn

Heegeseeweg

III

Reinigung der Gehwege einschl. Winterdienst, Reinigung der Fahrbahn ohne Winterdienst

Winterdienst auf der Fahrbahn

Heideweg

III

Reinigung der Gehwege einschl. Winterdienst, Reinigung der Fahrbahn ohne Winterdienst

Winterdienst auf der Fahrbahn

Heimstättenstraße

III

Reinigung der Gehwege einschl. Winterdienst, Reinigung der Fahrbahn ohne Winterdienst

Winterdienst auf der Fahrbahn

Heinrich-Mann-Weg

III

Reinigung der Gehwege einschl. Winterdienst, Reinigung der Fahrbahn ohne Winterdienst

Winterdienst auf der Fahrbahn

Hellmühler Weg

II

Reinigung der Gehwege einschl. Winterdienst, Reinigung der Fahrbahn ohne Winterdienst

Winterdienst auf der Fahrbahn

Hellwigstraße

I

Reinigung der Gehwege einschl. Winterdienst

Fahrbahnreinigung nach Bedarf, Winterdienst auf der Fahrbahn

 

 

 

 

Karl-Marx-Straße

III

Reinigung der Gehwege einschl. Winterdienst, Reinigung der Fahrbahn ohne Winterdienst

Winterdienst auf der Fahrbahn

Kiefernallee

III

Reinigung der Gehwege einschl. Winterdienst, Reinigung der Fahrbahn ohne Winterdienst

Winterdienst auf der Fahrbahn

Kirchgasse

II

Reinigung der Gehwege einschl. Winterdienst, Reinigung der Fahrbahn ohne Winterdienst

Winterdienst auf der Fahrbahn

Kirchhofsweg

II

Reinigung der Gehwege einschl. Winterdienst, Reinigung der Fahrbahn ohne Winterdienst

Winterdienst auf der Fahrbahn

Kirschallee

II

Reinigung der Gehwege einschl. Winterdienst, Reinigung der Fahrbahn ohne Winterdienst

Winterdienst auf der Fahrbahn

Kurze Straße

II

Reinigung der Gehwege einschl. Winterdienst, Reinigung der Fahrbahn ohne Winterdienst

Winterdienst auf der Fahrbahn

 

 

 

 

Langerönner Weg

II

Reinigung der Gehwege einschl. Winterdienst, Reinigung der Fahrbahn ohne Winterdienst

Winterdienst auf der Fahrbahn

Lanker Straße

I

Reinigung der Gehwege einschl. Winterdienst

Fahrbahnreinigung nach Bedarf, Winterdienst auf der Fahrbahn

Lessingstraße

III

Reinigung der Gehwege einschl. Winterdienst, Reinigung der Fahrbahn ohne Winterdienst

Winterdienst auf der Fahrbahn

Lindenstraße

II

Reinigung der Gehwege einschl. Winterdienst, Reinigung der Fahrbahn ohne Winterdienst

Winterdienst auf der Fahrbahn

Lisztweg

III

Reinigung der Gehwege einschl. Winterdienst, Reinigung der Fahrbahn ohne Winterdienst

Winterdienst auf der Fahrbahn

Lortzingstraße

III

Reinigung der Gehwege einschl. Winterdienst, Reinigung der Fahrbahn ohne Winterdienst

Winterdienst auf der Fahrbahn

 

 

 

 

 

Straße

Klasse

Reinigungsleistung

Eigentümer

Reinigungsleistung Gemeinde

Mausewinkel

IV

Reinigung der Gehwege und der Fahrbahnen

kein Winterdienst auf der Fahrbahn

Melchower Feld

II

Reinigung der Gehwege einschl. Winterdienst, Reinigung der Fahrbahn ohne Winterdienst

Winterdienst auf der Fahrbahn

Mozartstraße

III

Reinigung der Gehwege einschl. Winterdienst, Reinigung der Fahrbahn ohne Winterdienst

Winterdienst auf der Fahrbahn

 

 

 

 

Neue Mühle

III

Reinigung der Gehwege einschl. Winterdienst, Reinigung der Fahrbahn ohne Winterdienst

Winterdienst auf der Fahrbahn

Niephagenstraße

I

Reinigung der Gehwege einschl. Winterdienst

Fahrbahnreinigung nach Bedarf, Winterdienst auf der Fahrbahn

 

 

 

 

Pappelallee

III

Reinigung der Gehwege einschl. Winterdienst, Reinigung der Fahrbahn ohne Winterdienst

Winterdienst auf der Fahrbahn

Parkstraße

III

Reinigung der Gehwege einschl. Winterdienst, Reinigung der Fahrbahn ohne Winterdienst

Winterdienst auf der Fahrbahn

Plottkeallee

II

Reinigung der Gehwege einschl. Winterdienst, Reinigung der Fahrbahn ohne Winterdienst

Winterdienst auf der Fahrbahn

Prendener Straße

I

Reinigung der Gehwege einschl. Winterdienst

Fahrbahnreinigung nach Bedarf, Winterdienst auf der Fahrbahn

Prendener Weg

I

Reinigung der Gehwege einschl. Winterdienst

Fahrbahnreinigung nach Bedarf, Winterdienst auf der Fahrbahn

Puccinistraße

II

Reinigung der Gehwege einschl. Winterdienst, Reinigung der Fahrbahn ohne Winterdienst

Winterdienst auf der Fahrbahn

 

 

 

 

Reiherweg

I

Reinigung der Gehwege einschl. Winterdienst

Fahrbahnreinigung nach Bedarf, Winterdienst auf der Fahrbahn

Richard-Ruthe-Straße

III

Reinigung der Gehwege einschl. Winterdienst, Reinigung der Fahrbahn ohne Winterdienst

Winterdienst auf der Fahrbahn

Rückergasse

II

Reinigung der Gehwege einschl. Winterdienst, Reinigung der Fahrbahn ohne Winterdienst

Winterdienst auf der Fahrbahn

Rüdnitzer Straße

III

Reinigung der Gehwege einschl. Winterdienst, Reinigung der Fahrbahn ohne Winterdienst

Winterdienst auf der Fahrbahn

Rudolf-Breitscheid-Straße

I

Reinigung der Gehwege einschl. Winterdienst

Fahrbahnreinigung nach Bedarf, Winterdienst auf der Fahrbahn

Ruhlsdorfer Straße

II

Reinigung der Gehwege einschl. Winterdienst, Reinigung der Fahrbahn ohne Winterdienst

Winterdienst auf der Fahrbahn

 

 

 

 

Schubertstraße

I

Reinigung der Gehwege einschl. Winterdienst

Fahrbahnreinigung nach Bedarf, Winterdienst auf der Fahrbahn

Schulstraße

II

Reinigung der Gehwege einschl. Winterdienst, Reinigung der Fahrbahn ohne Winterdienst

Winterdienst auf der Fahrbahn

Schumannstraße

II

Reinigung der Gehwege einschl. Winterdienst, Reinigung der Fahrbahn ohne Winterdienst

Winterdienst auf der Fahrbahn

Schützenstraße

III

Reinigung der Gehwege einschl. Winterdienst, Reinigung der Fahrbahn ohne Winterdienst

Winterdienst auf der Fahrbahn

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Straße

Klasse

Reinigungsleistung

Eigentümer

Reinigungsleistung Gemeinde

 

 

 

 

Schwanenweg

I

Reinigung der Gehwege einschl. Winterdienst

Fahrbahnreinigung nach Bedarf, Winterdienst auf der Fahrbahn

Seidenbeutelweg

III

Reinigung der Gehwege einschl. Winterdienst, Reinigung der Fahrbahn ohne Winterdienst

Winterdienst auf der Fahrbahn

Sperberweg

II

Reinigung der Gehwege einschl. Winterdienst, Reinigung der Fahrbahn ohne Winterdienst

Winterdienst auf der Fahrbahn

Steinstraße

III

Reinigung der Gehwege einschl. Winterdienst, Reinigung der Fahrbahn ohne Winterdienst

Winterdienst auf der Fahrbahn

 

 

 

 

Tannenweg

I

Reinigung der Gehwege einschl. Winterdienst

Fahrbahnreinigung nach Bedarf, Winterdienst auf der Fahrbahn

Telemannstraße

II

Reinigung der Gehwege einschl. Winterdienst, Reinigung der Fahrbahn ohne Winterdienst

Winterdienst auf der Fahrbahn

Trappenweg

III

Reinigung der Gehwege einschl. Winterdienst, Reinigung der Fahrbahn ohne Winterdienst

Winterdienst auf der Fahrbahn

 

 

 

 

Uhlandstraße

III

Reinigung der Gehwege einschl. Winterdienst, Reinigung der Fahrbahn ohne Winterdienst

Winterdienst auf der Fahrbahn

 

 

 

 

Verbindung Plottkeallee/Bahnhofstraße (Höhe Stadtpark)

I

Reinigung der Gehwege einschl. Winterdienst

Fahrbahnreinigung nach Bedarf, Winterdienst auf der Fahrbahn

 

 

 

 

Wagnerstraße

I

Reinigung der Gehwege einschl. Winterdienst

Fahrbahnreinigung nach Bedarf, Winterdienst auf der Fahrbahn

Waldstraße

I

Reinigung der Gehwege einschl. Winterdienst

Fahrbahnreinigung nach Bedarf, Winterdienst auf der Fahrbahn

Wehrmühlenweg

II

Reinigung der Gehwege einschl. Winterdienst, Reinigung der Fahrbahn ohne Winterdienst

Winterdienst auf der Fahrbahn

Willi-Bredel-Weg

II

Reinigung der Gehwege einschl. Winterdienst, Reinigung der Fahrbahn ohne Winterdienst

Winterdienst auf der Fahrbahn

 

 

 

 

Zum Gerichtsberg

III

Reinigung der Gehwege einschl. Winterdienst, Reinigung der Fahrbahn ohne Winterdienst

Winterdienst auf der Fahrbahn

Biesenthal - Dewinseesiedlung

 

Straße

Klasse

Reinigungsleistung

Eigentümer

Reinigungsleistung Gemeinde

Amselweg

I

Reinigung der Gehwege einschl. Winterdienst

Fahrbahnreinigung nach Bedarf, Winterdienst auf der Fahrbahn

Danewitzer Weg

I

Reinigung der Gehwege einschl. Winterdienst, Reinigung der Fahrbahn ohne Winterdienst

Winterdienst auf der Fahrbahn

Elsterweg

III

Reinigung der Gehwege einschl. Winterdienst, Reinigung der Fahrbahn ohne Winterdienst

Winterdienst auf der Fahrbahn

Falkenweg

III

Reinigung der Gehwege einschl. Winterdienst, Reinigung der Fahrbahn ohne Winterdienst

Winterdienst auf der Fahrbahn

Finkenweg

III

Reinigung der Gehwege einschl. Winterdienst, Reinigung der Fahrbahn ohne Winterdienst

Winterdienst auf der Fahrbahn

Kuckucksweg

III

Reinigung der Gehwege einschl. Winterdienst, Reinigung der Fahrbahn ohne Winterdienst

Winterdienst auf der Fahrbahn

Lerchenweg

III

Reinigung der Gehwege einschl. Winterdienst, Reinigung der Fahrbahn ohne Winterdienst

Winterdienst auf der Fahrbahn

 

 

 

 

Meisenweg

III

Reinigung der Gehwege einschl. Winterdienst, Reinigung der Fahrbahn ohne Winterdienst

Winterdienst auf der Fahrbahn

Schwalbenweg

III

Reinigung der Gehwege einschl. Winterdienst, Reinigung der Fahrbahn ohne Winterdienst

Winterdienst auf der Fahrbahn

Taubenweg

III

Reinigung der Gehwege einschl. Winterdienst, Reinigung der Fahrbahn ohne Winterdienst

Winterdienst auf der Fahrbahn

 

Biesenthal – Wullwinkel

 

Straße

Klasse

Reinigungsleistung

Eigentümer

Reinigungsleistung Gemeinde

Anemonenweg

III

Reinigung der Gehwege einschl. Winterdienst, Reinigung der Fahrbahn ohne Winterdienst

Winterdienst auf der Fahrbahn

Dahlienweg

III

Reinigung der Gehwege einschl. Winterdienst, Reinigung der Fahrbahn ohne Winterdienst

Winterdienst auf der Fahrbahn

Fliederweg

III

Reinigung der Gehwege einschl. Winterdienst, Reinigung der Fahrbahn ohne Winterdienst

Winterdienst auf der Fahrbahn

Nelkenweg

III

Reinigung der Gehwege einschl. Winterdienst, Reinigung der Fahrbahn ohne Winterdienst

Winterdienst auf der Fahrbahn

Rosenweg

III

Reinigung der Gehwege einschl. Winterdienst, Reinigung der Fahrbahn ohne Winterdienst

Winterdienst auf der Fahrbahn

Tulpenweg

III

Reinigung der Gehwege einschl. Winterdienst, Reinigung der Fahrbahn ohne Winterdienst

Winterdienst auf der Fahrbahn

Veilchenweg

III

Reinigung der Gehwege einschl. Winterdienst, Reinigung der Fahrbahn ohne Winterdienst

Winterdienst auf der Fahrbahn

Danewitz

 

Straße

Klasse

Reinigungsleistung

Eigentümer

Reinigungsleistung Gemeinde

Danewitzer Heideweg

III

Reinigung der Gehwege einschl. Winterdienst, Reinigung der Fahrbahn ohne Winterdienst

Winterdienst auf der Fahrbahn

Dorfstraße

I

Reinigung der Gehwege einschl. Winterdienst

Fahrbahnreinigung nach Bedarf, Winterdienst auf der Fahrbahn

abbiegende Dorfstraße

I

Reinigung der Gehwege einschl. Winterdienst

Fahrbahnreinigung nach Bedarf, Winterdienst auf der Fahrbahn

Siedlung Birkenweg

III

Reinigung der Gehwege einschl. Winterdienst, Reinigung der Fahrbahn ohne Winterdienst

Winterdienst auf der Fahrbahn

Siedlung Kiefernweg

III

Reinigung der Gehwege einschl. Winterdienst, Reinigung der Fahrbahn ohne Winterdienst

Winterdienst auf der Fahrbahn

Siedlung Priesterpfuhl

II

Reinigung der Gehwege einschl. Winterdienst, Reinigung der Fahrbahn ohne Winterdienst

Winterdienst auf der Fahrbahn

Siedlung Rehwald

III

Reinigung der Gehwege einschl. Winterdienst, Reinigung der Fahrbahn ohne Winterdienst

Winterdienst auf der Fahrbahn

Wilmersdorfer Weg

II

Reinigung der Gehwege einschl. Winterdienst, Reinigung der Fahrbahn ohne Winterdienst

Winterdienst auf der Fahrbahn

 

Anlage II            Gesamtstraßenverzeichnis

 

 

Straße

Adlerweg

Ahornallee

Akazienallee

Alter Hellmühler Weg

Alte Ziegelei

Am Fließ

Am Heideberg

Am Markt

Am Mittelsee

Am Priestersteg

Amselweg

Am Winkel

Anemonenweg

Apothekergasse

August-Bebel-Straße

Bachstraße

Bahnhofstraße

Beethovenstraße

Berliner Chaussee

Berliner Straße

Birkenallee

Brahmsweg

Breite Straße

Buchenallee

Dahlienweg

Danewitzer Heideweg

Danewitzer Weg

Dorfstraße Danewitz

Eberswalder Chaussee

Eichendorfstraße

Elsterweg

Erlengrund

Fichtengrund

Finkenweg

Fischerstraße

Fliederweg

Fontanepromenade

Friedhofsweg

Gartenstraße

Grüner Plan

Grüner Weg

Grünstraße

Grüntaler Weg

Händelstraße

Hans-Marchwitza-Weg

Hardenbergstraße

Hasenwinkel

Hegeseeweg

Heideweg

Heimstättenstraße

Heinrich-Mann-Weg

Hellmühler Weg

Hellwigstraße

Karl-Marx-Straße

Kiefernallee

Kirchgasse

Kirchhofsweg

Kirschallee

Kuckucksweg

Kurze Straße

Langerönner Weg

Lanker Straße

Lerchenweg

Lessingstraße

Lindenstraße

Lisztweg

Lortzingstraße

Mausewinkel

Meisenweg

Melchower Feld

Mozartstraße

Nelkenweg

Neue Mühle

Niephagenstraße

Pappelallee

Parkstraße

Plottkeallee

Prendener Straße

Prendener Weg

Puccinistraße

Reiherweg

Richard-Ruthe-Straße

Rosenweg

Rückergasse

Rüdnitzer Straße

Rudolf-Breitscheid-Straße

Ruhlsdorfer Straße

Schubertstraße

Schulstraße

Schumannstraße

Schützenstraße

Schwalbenweg (Rettungsweg)

Schwanenweg

Seidenbeutelweg

Siedlung Birkenweg

Siedlung Kiefernweg

Siedlung Priesterphul

Siedlung Rehwaldeweg

Steinstraße

Tannenweg

Taubenweg

Telemannstraße

Trappenweg

Tulpenweg

Uhlandstraße

Veilchenweg

Verbindung Plottkeallee/Bahnhofstraße (Höhe Stadtpark)

Wagnerstraße

Waldstraße

Wehrmühlenweg

Willi-Bredel-Weg

Wilmersdorfer Weg

Zum Gerichtsberg

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bekanntmachungsanordnung

 

 

 

Die

Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen in der Stadt Biesenthal

(Straßenreinigungssatzung)

beschlossen in der öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am  25.10.2012

wird im „Amtsblatt für das Amt Biesenthal-Barnim“,

Ausgabe Nr. 15 /2012, Jahrgang Nr. 9 am 29.11.2012  

öffentlich bekannt gemacht.

 

 

 

 

 

Biesenthal, den 05.11.2012

 

 

 

 

 

 

gez.      Volkmar Schönfeld

            amt. Amtsdirektor