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Beschlossene Vorschlagslisten für die Schöffenwahl

Beschlossene Vorschlagslisten für die Schöffenwahl

Bekanntmachung :

Die Gemeinden Biesenthal, Rüdnitz und Marienwerder haben die Vorschlagslisten für die Schöffenwahl 2023 beschlossen.

Die Listen mit den Vorschlägen liegen vom 26.04.2023 bis zum 10.05.2023 ( jeweils einschließlich) zu jedermanns Einsicht in den Räumen der Amtsverwaltung des Amtes Biesenthal-Barnim, Berliner Straße 1,  16359 Biesenthal aus.

Einsicht kann Montag bis Donnerstag von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr und Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr im Raum 304 im 2. Stock genommen werden.

Gegen die Vorschlagsliste kann binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auflegungsfrist, schriftlich oder
zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen
sind, die nach § 32 Gerichtsverfassungsgesetz nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33, 34 Gerichtsverfassungsgesetz nicht aufgenommen werden sollten.

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