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Benennung der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten im Amt Biesenthal-Barnim
Benennung der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten im Amt Biesenthal-Barnim
Amtsausschuss beruft Doreen Lindengrün und Susann Richter
In seiner Sitzung am 22. Juli 2025 hat der Amtsausschuss des Amtes Biesenthal-Barnim Frau Doreen Lindengrün zur Gleichstellungsbeauftragten und Frau Susann Richter zu ihrer Stellvertreterin benannt. Die Benennung erfolgte in offener Abstimmung auf Grundlage der einschlägigen gesetzlichen Vorgaben.
Nach § 18 Abs. 2 in Verbindung mit § 140 Abs. 1 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) hat der Amtsausschuss, eine kommunale Gleichstellungsbeauftragte zu benennen. Diese Funktion spielt eine zentrale Rolle bei der Umsetzung gleichstellungspolitischer Ziele im gesellschaftlichen Leben der Amtsgemeinden.
Die gesetzliche Regelung verfolgt das Ziel, dass bei allen Entscheidungen auf kommunaler Ebene die Verwirklichung von Gleichstellung systematisch mitgedacht und aktiv gefördert wird.
Gemäß § 11 Abs. 1 der Hauptsatzung des Amtes Biesenthal-Barnim hat der Hauptverwaltungsbeamte das Vorschlagsrecht für die Benennung der Gleichstellungsbeauftragten und ihrer Stellvertreterin aus dem Kreis der Bediensteten. Dieser Vorschlag wurde in der Sitzung am 22. Juli 2025 dem Amtsausschuss unterbreitet.
Das Amt Biesenthal-Barnim bedankt sich bei Frau Lindengrün und Frau Richter für ihre Bereitschaft, diese verantwortungsvolle Aufgabe zu übernehmen, und wünscht ihnen für ihre Tätigkeit viel Erfolg, ein sicheres Gespür für gesellschaftliche Entwicklungen und eine breite Unterstützung bei der Umsetzung ihrer wichtigen Ziele.

v.l.n.r. André Nedlin (Amtsdirektor des Amtes Biesenthal-Barnim), Susann Richter, Doreen Lindengrün (Mitarbeiter Amtsverwaltung) und Carsten Bruch (Amtsausschussvorsitzender des Amtes Biesenthal Barnim)