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Informationen der Biesenthal-Barnimer Feuerwehren

Informationen der Biesenthal-Barnimer Feuerwehren

Der Amtsausschuss vom 28. Sept. 2020 wurde u. a. auch genutzt, um Kameraden der Amtsfeuerwehren zu befördern und für ihre langjährigen Dienste zu ehren.

So wurden durch den stellvertretenden Amtswehrführer Thomas Brodde, den Amtsausschussvorsitzenden Carsten Bruch und dem Amtsdirektor Andre Nedlin entsprechende Urkunden und Glückwünsche überbracht.   5  Kameraden wurden  zum Brandmeister und 4 Kameraden zum Oberbrandmeister ernannt, nachdem sie langjährige Führungsaufgaben an den einzelnen Standorten innehatten.

Für 40 Jahre „Treue Dienste in der Freiwilligen Feuerwehr“ wurden 4 Kameraden und für 50 Jahre „Treue Dienste“ 2 Kameraden geehrt.

Den Mitgliedern der Alters- und Ehrenabteilung wurde Dank für 60 Jahre „Treue Dienste“ ausgesprochen (2 Kameraden). Selbst der Titel „70 Jahre Treue Dienste“ konnte an 2 Kameraden überreicht werden.

Leider konnten aus dienstlichen und gesundheitlichen Gründen nicht alle vorgeschlagenen Kameraden an dieser Veranstaltung teilnehmen. Die entsprechenden Urkunden werden selbstverständlich nachgereicht.

Bestellung des Kameraden Marcel Haupt zum stellvertretenden Amtswehrführer der Freiwilligen Feuerwehr des Amtes Biesenthal Barnim mit Wirkung zum 01.10.2020

Um den gestiegenen Mitgliederzahlen der Amtswehren und damit einhergehenden höheren Bedarfen an Führungspositionen gerecht zu werden, war es notwendig, einen 3. Stellvertretenden Amtswehrführer zu bestellen.

Die befragten Führungskräfte sprachen dem Kameraden Marcel Haupt mehrheitlich ihr Vertrauen aus und befürworteten eine Amtszeit von 6 Jahren in der Funktion des stellvertretenden Amtswehrführers der Freiwilligen Feuerwehr des Amtes Biesenthal-Barnim.

Der Kamerad Marcel Haupt erklärt sich bereit, diese Funktion ab dem 01.10.2020 zu übernehmen. Der Kamerad wird sich überwiegend auf die Ausbildung der Kameradinnen und Kameraden konzentrieren.

Fortschreibung des Gefahrenabwehrbedarfsplans des Amtes Biesenthal-Barnim

Gemäß § 3 Abs. 1 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz des Landes Brandenburg (Brandenburgisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz - BbgBKG) vom 24. Mai 2004, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juni 2019, haben die Ämter zur Erfüllung ihrer Aufgaben im örtlichen Brandschutz und in der örtlichen Hilfeleistung eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr zu unterhalten.Unter fachlicher Begleitung und Unterstützung durch die Firma LUELF & RINKE Sicherheitsberatung GmbH wurde ein solcher Gefahrenabwehrbedarfsplan, in Abstimmung mit dem Träger des Brandschutzes, den Ortswehrführungen und der Amtswehrführung erstellt.

Im Gefahrenabwehrbedarfsplan werden das kommunale Risikopotential, die Darstellung der Ist-Struktur sowie Festlegungen zur Qualität der Gefahrenabwehr und zur Organisation, Größe und Ausstattung (Soll-Struktur) der Feuerwehr dargestellt. Im Maßnahmenplan finden sich die Handlungsbedarfe und Investitionen der Feuerwehr des Amtes Biesenthal-Barnim, für die nächsten fünf Jahre. Danach ist der Gefahrenabwehrbedarfsplan fortzuschreiben.

Von Seiten der Mitglieder des Amtsausschusses gab es keine Einwände gegen den Gefahrenabwehrbedarfsplan, dieser wurde zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

Erwerb eines Höhenrettungsgerätes 23-12 für die Freiwilligen Feuerwehren des Amtes Biesenthal-Barnim

Auf Grundlage der aktuellen Gefahrenabwehrbedarfsplanung des Amtes Biesenthal-Barnim aus dem Jahr 2016 ist die Vorhaltung eines Höhenrettungsgerätes zwingend erforderlich.

Das derzeitige Hubrettungsfahrzeug DLK 18/12, Baujahr 1990 ist aufgrund umfangreicher technischer Defekte nicht einsatzbereit und wurde bisher durch ein Leihfahrzeug ersetzt. Da eine Reparatur des vorhandenen Hubrettungsfahrzeuges nicht wirtschaftlich ist, war die Notwendigkeit gegeben, ein neues Höhenrettungsgerät 23-12 anzuschaffen. Die Drehleiter mit einem Auftragswert in Höhe von 712.810 Euro wird voraussichtlich ab März 2021 dem Amtsbereich Biesenthal-Barnim zur Verfügung stehen. Aus dem Kreisentwicklungsbudget des Landkreises Barnim werden für die Beschaffung 210.000 € zur Verfügung gestellt.

Aus den Jugendfeuerwehren….

Unserem Feuerwehrnachwuchs wurden am 7. Sept. 2020 Jugendfeuerwehrrucksäcke übergeben. Der Amtsdirektor Andre Nedlin und Amtswehrführer Roman Wieloch übergaben, stellvertretend an die Jugendwarte der 7 Jugendfeuerwehren des Amtes Biesenthal-Barnim, insgesamt 107 Jugendfeuerwehrrucksäcke. Jedes in der Jugendfeuerwehr tätige Mitglied erhält somit einen Rucksack. Die Finanzierung erfolgt hierbei aus den Mitteln des Amtes, welche für die Jugendarbeit zur Verfügung gestellt werden.

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