B e s c h l u s s v
o r l a g e
Fachdienst: Bauverwaltung Datum: 24.07.2012
Bearbeiter: Frau Frede Stadt Biesenthal Beschluss-Nr: 16/2012
zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Biesenthal
am 16.08.2012
Titel: Errichtung
von Bunkeranlagen für das Landeskriminalamt sowie den
Kampfmittelbeseitigungsdienst
(Gemarkung Biesenthal, Fl. 4 , Flurstücke
50 und 15, Finower Chaussee)
B e g r ü n d u n g:
Der Amtsverwaltung liegt ein Schreiben
des Brandenburgischen Landesbetriebes für Liegenschaften und Bauen (BLB) vor,
mit Bitte um Abgabe einer planungsrechtlichen Stellungnahme. Das Ministerium
des Innern, Fachdirektion Landeskriminalamt (LKA), plant die „Errichtung eines Asservatenlagers für
Unkonventionelle Spreng- und Brandvorrichtungen“ (USBV) sowie „Errichtung eines
Munitionszwischenlagers“ (MZL) des Kampfmittelbeseitigungsdienstes (KMBD) auf
der Liegenschaft Biesenthal, Flur 4,
Flurstücke 50 und 15 (ANLAGE 1). Der bisherige Standort (Polizeiliegenschaft
Basdorf) muss auf Grund bautechnischer Mängel sowie angestrebter anderweitiger
Verwertung aufgegeben werden. Im Zusammenwirken zwischen der Landespolizei und
des BLB wurde die Eignung der v. g. Liegenschaft geprüft und als Ersatzstandort
favorisiert. In den beigefügten ANLAGEN 2 und 3 sind die geplanten Vorhaben
beschrieben. Für die Umsetzung der Maßnahme wird, unter Berücksichtigung von
Sicherheitszonen, eine Fläche von ca. 90.000m² benötigt. Am Standort entstehen
keine ständigen Arbeitsplätze.
Bauplanungsrechtlich beurteilt sich das
Vorhaben wie folgt:
Die ehemalige militärische Liegenschaft
ist „frei gegeben“ und unterliegt somit der Planungshoheit der Stadt
Biesenthal. Im Flächennutzungsplan der Stadt Biesenthal ist der v. g. Bereich
als „SO-Konversion“ ausgewiesen. Die Liegenschaft befindet sich im Außenbereich
und beurteilt sich nach § 35 BauGB. Die Zufahrt erfolgt über die Finower
Chaussee sowie über das Flurstück 15, Fl. 4 (Verkehrsfläche). Planungsrechtlich
ist das beantragte Vorhaben an diesem Standort zulässig, da es sich um
Folgenutzung auf einer ausgewiesenen Konversionsfläche handelt.
B e s c h l u s s:
Die Stadtverordnetenversammlung der
Stadt Biesenthal beschließt:
1. Für
die Umsetzung der Maßnahmen „Errichtung eines Asservatenlagers für
Unkonventionelle
Spreng-
und Brandvorrichtungen“ sowie „Errichtung eines Munitionszwischenlagers“ auf
der Liegenschaft Gemarkung Biesenthal, Fl. 4, Flurstücke 50 u. 15, wird die
Zustimmung erteilt.
2. Der
Amtsdirektor des Amtes Biesenthal-Barnim wird beauftragt im Namen der Stadt
Biesenthal zu handeln und alle erforderlichen Schritte zur Umsetzung des
Beschlusses durchzuführen.
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Verfasser/Mitarbeiter |
Verfasser |
Fachdienstleiter/in |
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Datum |
24.07.2012 |
24.07.2012 |
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Unterschrift |
Frede |
Schönfeld |
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Summe |
Buchungsstelle |
HH-Jahr |
jährl. Folgekosten |
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Finanzielle |
☒ nein
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Aufwendungen |
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Erträge |
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Ergebnishaushalt |
☐ |
Einzahlungen |
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☐ Plan ☐ üpl ☐ apl |
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Finanzhaushalt |
☐ |
Auszahlungen |
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Bestätigung |
MüLau |
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Schönfeld
amt. Amtsdirektor
Beschlussvorlage-Nr. 16
/ 2012 vom 16.08.2012
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Beschlussfähigkeit |
Abstimmung |
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Gesetzl. Mitgliederzahl |
davon anwesend |
dafür |
dagegen |
Stimmenthaltung |
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19 |
14 |
11 |
0 |
3 |
Die Richtigkeit der Angaben über Beschlussfähigkeit und Abstimmung
wird bescheinigt, ebenso dass zur Sitzung
unter Mitteilung der Tagesordnung ordnungsgemäß eingeladen worden
ist.
Die Vorlage
wird hiermit zum Beschluss erhoben.
Biesenthal, den 16.08.2012 Stahl
Vors.
StVV
SIEGEL
.Schönfeld
amt.
Amtsdirektor