B e s c h l u s s v o r l a g e                               

 

Fachdienst:           Bauverwaltung                                                                    Datum: 24.07.2012

Bearbeiter:             Frau Frede                                                                          Stadt  Biesenthal                                                                                                                                          Beschluss-Nr:  16/2012

 

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Biesenthal am 16.08.2012 

 

Titel:    Errichtung von Bunkeranlagen für das Landeskriminalamt sowie den Kampfmittelbeseitigungsdienst

                   (Gemarkung Biesenthal, Fl. 4 , Flurstücke 50 und 15, Finower Chaussee)

           

B e g r ü n d u n g:

Der Amtsverwaltung liegt ein Schreiben des Brandenburgischen Landesbetriebes für Liegenschaften und Bauen (BLB) vor, mit Bitte um Abgabe einer planungsrechtlichen Stellungnahme. Das Ministerium des Innern, Fachdirektion Landeskriminalamt (LKA), plant die  „Errichtung eines Asservatenlagers für Unkonventionelle Spreng- und Brandvorrichtungen“ (USBV) sowie „Errichtung eines Munitionszwischenlagers“ (MZL) des Kampfmittelbeseitigungsdienstes (KMBD) auf der Liegenschaft  Biesenthal, Flur 4, Flurstücke 50 und 15 (ANLAGE 1). Der bisherige Standort (Polizeiliegenschaft Basdorf) muss auf Grund bautechnischer Mängel sowie angestrebter anderweitiger Verwertung aufgegeben werden. Im Zusammenwirken zwischen der Landespolizei und des BLB wurde die Eignung der v. g. Liegenschaft geprüft und als Ersatzstandort favorisiert. In den beigefügten ANLAGEN 2 und 3 sind die geplanten Vorhaben beschrieben. Für die Umsetzung der Maßnahme wird, unter Berücksichtigung von Sicherheitszonen, eine Fläche von ca. 90.000m² benötigt. Am Standort entstehen keine ständigen Arbeitsplätze.

Bauplanungsrechtlich beurteilt sich das Vorhaben wie folgt:

Die ehemalige militärische Liegenschaft ist „frei gegeben“ und unterliegt somit der Planungshoheit der Stadt Biesenthal. Im Flächennutzungsplan der Stadt Biesenthal ist der v. g. Bereich als „SO-Konversion“ ausgewiesen. Die Liegenschaft befindet sich im Außenbereich und beurteilt sich nach § 35 BauGB. Die Zufahrt erfolgt über die Finower Chaussee sowie über das Flurstück 15, Fl. 4 (Verkehrsfläche). Planungsrechtlich ist das beantragte Vorhaben an diesem Standort zulässig, da es sich um Folgenutzung auf einer ausgewiesenen Konversionsfläche handelt.

 

B e s c h l u s s:

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Biesenthal beschließt:

 

1.         Für die Umsetzung der Maßnahmen „Errichtung eines Asservatenlagers für Unkonventionelle

Spreng- und Brandvorrichtungen“ sowie „Errichtung eines Munitionszwischenlagers“ auf der Liegenschaft Gemarkung Biesenthal, Fl. 4, Flurstücke 50 u. 15, wird die Zustimmung erteilt. 

2.         Der Amtsdirektor des Amtes Biesenthal-Barnim wird beauftragt im Namen der Stadt Biesenthal zu handeln und alle erforderlichen Schritte zur Umsetzung des Beschlusses durchzuführen.

 

 

 

 

 

 

Verfasser/Mitarbeiter

Verfasser

Fachdienstleiter/in

 

Datum

24.07.2012

24.07.2012

 

Unterschrift

Frede

Schönfeld

 

 

 

 

 

Summe

Buchungsstelle

HH-Jahr

jährl. Folgekosten

Finanzielle
Auswirkungen

nein


ja

 

 

 

 

 

Aufwendungen

 

Erträge

 

Ergebnishaushalt

Einzahlungen

 

Plan  üpl  apl

Finanzhaushalt

Auszahlungen

 

 

 

 

 

Bestätigung
Kämmerei

MüLau

 

 

 

Schönfeld

amt. Amtsdirektor

 

Beschlussvorlage-Nr.  16 / 2012 vom 16.08.2012

 

 

 

 

Beschlussfähigkeit

Abstimmung

Gesetzl. Mitgliederzahl

davon anwesend

dafür

dagegen

Stimmenthaltung

19

14

11

0

3

 

Die Richtigkeit der Angaben über Beschlussfähigkeit und Abstimmung wird bescheinigt, ebenso dass zur Sitzung

unter Mitteilung der Tagesordnung ordnungsgemäß eingeladen worden ist.

 

Die Vorlage wird hiermit zum Beschluss erhoben.

 

Biesenthal, den 16.08.2012                                                                                                                                                                         Stahl

                                                                                                                                           Vors. StVV

                                                           SIEGEL

                                                                                                                                           .Schönfeld

                                                                                                                                           amt. Amtsdirektor