Amt Biesenthal - Barnim                                                               

Der Amtsdirektor                                                                  

                                              

Öffentliche Bekanntmachung

 

 

Beschlüsse der Gemeindevertretung Marienwerder

11. März 2004

 

Beschluss-Nr. 09 / 2004                                                                                  NÖ

Abschluss eines Fischereipachtvertrages der Flur 8 von Ruhlsdorf

Der Beschluss wurde gefasst.

 

Beschluss-Nr. 14 / 2004

Bildung eines Festkomitees zur Vorbereitung der 250- Jahrfeier der Gemeinde Marienwerder     

beschlossene Formulierung:

Die Gemeindevertretung Marienwerder erteilt ihre Zustimmung zur Bildung eines Festkomitees zur Vorbereitung der 250-Jahrfeier der Gemeinde Marienwerder im Jahre 2005.

Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

 

Beschluss-Nr. 15 / 2004                      

Rahmenprogramm  250 - Jahrfeier der Gemeinde Marienwerder

beschlossene Formulierung:

Die Gemeindevertretung Marienwerder erteilt ihre Zustimmung zum beiliegenden Rahmenprogramm für die Festwoche zur  250 - Jahrfeier der Gemeinde Marienwerder vom 12. 08. 2005 bis 21. 08. 2005.

Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

                                                                                                                                                                                                          

Beschluss-Nr. 16 / 2004           

Haushaltssatzung 2004

beschlossene Formulierung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Marienwerder beschließt die Haushaltssatzung für das

Jahr 2004 in der vorliegenden Form .

Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

                                                              

Beschluss-Nr. 17 / 2004           

Straßenbeleuchtung Ruhlsdorf und Sophienstädt

beschlossene Formulierung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Marienwerder beschließt die Straßenbeleuchtung in den Ortsteilen

Ruhlsdorf und Sophienstädt im Aufmuffungsverfahren errichten zu lassen.

Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

 

Beschluss-Nr. 18 / 2004           

Abschluss von öffentlich - rechtlichen Verträgen zwischen den Kommunen und dem

Landkreis Barnim zur Wahrnehmung von Aufgaben des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe durch die Gemeinde M a r i e n w e r d e r im Rahmen des

Kindertagesstättengesetzes ( KitaG ) des Landes Brandenburg vom 17. Dezember 2003

beschlossene Formulierung:

            Die Gemeindevertretung der Gemeinde M a r i e n w e r d e r stimmt dem öffentlich-rechtlichen Vertrag

            zwischen dem Landkreis Barnim und der Gemeinde M a r i e n w e r d e r zur Übertragung von Aufgaben   durch den Landkreis Barnim als Gewährleistungsverpflichteten  an die Kommunen als Leistungserbringer, die

            sich aus der Umsetzung des Kindertagesstättengesetzes für das Land Brandenburg in der gültigen Fassung

            vom 17. Dezember 2003 und seinen Rechtsverordnungen ergeben, zu.

            Der Abschluss des öffentlich-rechtlichen Vertrages erfolgt rückwirkend zum 01.01.2004.

Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

 

Beschluss-Nr. 19 / 2004           

Benutzungs- und Entgeltverordnung für den Gemeinschaftsraum in der

" Sport- und Begegnungsstätte " Marienwerder, Biesenthaler Str. 20a in 16348 Marienwerder 

beschlossene Formulierung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Marienwerder beschließt die vorliegende

Benutzungs- und Entgeltverordnung für den Gemeinschaftsraum in der

" Sport- und Begegnungsstätte " Marienwerder, Biesenthaler Str. 20a in Marienwerder.

Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

           

Beschluss-Nr. 20 / 2004           

Bebauungsplan Nr. 1 / 2004 - " Marieninseln ", OT Marienwerder     - Aufstellungsbeschluss

beschlossene Formulierung ( gekürzt ):

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Marienwerder beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplanes

für den Geltungsbereich gemäß Anlage, der Bestandteil dieses Beschlusses ist. 2. Gemäß dem Brandenburgischen Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (BbgUVPG) wird eine Vorprüfung durchgeführt.

Zur Sicherung der Durchführung der Planung und der Erschließung schließt die Gemeinde einen

Städtebaulichen Vertrag und eine Erschließungsdurchführungsvereinbarung mit dem Vorhabenträger ab.

Gegenstand dieser Verträge ist im Besonderen die Freistellung der Gemeinde von jeglichen Kosten hinsichtlich

der Planung, Erschließung sowie aller sonstigen Aufwendungen Dritter. Die Verträge sind der Gemeindevertretung vorzulegen, durch sie zu bestätigen und sodann vom Amtsdirektor zu unterzeichnen.

Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

siehe auch Öffentliche Bekanntmachung-Nr. 48 / 2004

           

Beschluss-Nr. 21 / 2004           

1. Änderung des Teilflächennutzungsplanes Ortsteil Marienwerder - Verfahrenseinleitungsbeschluss

beschlossene Formulierung:

 Die Gemeindevertretung der Gemeinde Marienwerder beschließt, den Teilflächennutzungsplan für den      Ortsteil Marienwerder hinsichtlich der Darstellung von Flächen für Wohnen, Freizeit und Beherbergungsvorhaben

im Bereich des ehemaligen Sägewerkes zu ändern. Der Änderungsbereich ist in der Anlage dargestellt, die

Bestandteil dieses Beschlusses ist.

Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

siehe auch Öffentliche Bekanntmachung-Nr. 49 / 2004

                                                                                                                                                        

 

Beschluss-Nr. 22 / 2004           

Ergänzungsbeschluss zur Beschlussvorlage der Gemeinde Marienwerder BV - 2003 - 57

vom 11.03.2003 - Abschluss eines Erschließungsvertrages über den Bau einer Erschließungsstraße im Planungsgebiet Buchtenden

beschlossene Formulierung:

Die Gemeindevertretung stimmt dem vorliegenden Erschließungsvertrag dem Grunde nach zu.

Der Amtsdirektor wird beauftragt, alle mit der Rechtswirksamkeit dieses Vertrages notwendigen Schritte einzuleiten, dazu gehören insbesondere Nachverhandlungen, um eventuell Schadensfälle

für die Gemeinde auszuschließen.

 

Beschluss-Nr. 23 / 2004           

Ergänzungsbeschluss zur Beschlussvorlage der Gemeinde Marienwerder BV-2003-56

vom 11.03.2003 - Abschluss eines Städtebaulichen Vertrages zum Wohngebiet Buchtenden

beschlossene Formulierung:

Die Gemeindevertretung stimmt dem vorliegenden Städtebaulichen Vertrag dem Grunde nach zu.

Der Amtsdirektor wird beauftragt, alle mit der Rechtswirksamkeit dieses Vertrages notwendigen Schritte einzuleiten, dazu gehören insbesondere Nachverhandlungen, um eventuell Schadensfälle für die Gemeinde

auszuschließen.

 

Beschluss-Nr. 24 / 2004           

- zurückgezogen -

 

Beschluss-Nr- 25/2004                                                                                                NÖ

beschlossene Formulierung:

Abschluss einer Vereinbarung über die weitere Entwicklung des Kiesabbaus in Marienwerder                

Der Beschluss wurde gefasst.

 

Beschluss-Nr- 26/2004                                                                                                NÖ

Einstellung einer Erzieherin in der KITA " Mäusestübchen " Zerpenschleuser Str. 41

zum nächst möglichen Zeitpunkt

Der Beschluss wurde gefasst.

 

Beschluss-Nr- 27/2004                                                                                                NÖ

Planungsauftrag - Radweg Ruhlsdorf - Ruhlsdorfer Schleuse

Der Beschluss wurde gefasst.

 

Beschluss-Nr- 28/2004                                                                                                NÖ

Bauantrag Anbau Kegelbahn

Der Beschluss wurde gefasst.

 

Beschluss-Nr- 29/2004                                                                                                NÖ

Planungsauftrag Eiserbuder Weg

Der Beschluss wurde gefasst.   

 

Beschluss-Nr- 30/2004                                                                                                NÖ

Überarbeitung Genehmigungsplanung Radweg Sophienstädt

Der Beschluss wurde gefasst.   

 

Beschluss-Nr- 31/2004                                                                                                NÖ

Planung Fernradwanderweg Berlin - Usedom

Der Beschluss wurde gefasst.               

 

Beschluss-Nr- 32/2004 

Überprüfung der Gemeindevertreter auf eine Tätigkeit für das MfS / AfNS

beschlossene Formulierung:

Die Gemeindevertretung beschließt, den Amtsdirektor des Amtes Biesenthal - Barnim zu beauftragen, unter Bezugnahme auf das Gesetz über die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR ( Stasi-Unterlagen-Gesetz-StUG ) bei der Bundesbeauftragten um Überprüfung der Gemeindevertreter auf offizielle und inoffizielle Mitarbeit für das MfS / AfNS zu ersuchen.

Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

                                                                                                          NÖ = nicht öffentlich

 

Die Beschlüsse der öffentlichen Sitzungen können zu den Sprechtagen

                               Dienstag                              9.00  - 12.00 Uhr14.00 - 18.00 Uhr

                               Donnerstag                         9.00  - 12.00 Uhr13.00 -  15.00 Uhr

In der Amtsverwaltung des Amtes Biesenthal-Barnim ,  Verwaltungshaus 1,  Berliner Str. 1,

16359 Biesenthal im Fachbereich I - Sitzungsdienst – (Frau Haase) eingesehen werden.

Die Einsichtnahme ist auch während der Sprechzeiten beim jeweiligen Bürgermeister möglich.

 

 

 

 

 

 

 

Kühne

Amtsdirektor