Amt Biesenthal - Barnim                                                               

Der Amtsdirektor                                                                  

                                              

Öffentliche Bekanntmachung

 

 

Beschlüsse der Gemeindevertretung Marienwerder

 

28. Februar 2013

 

 

Beschluss-Nr. 03/ 2013

Satzung der Gemeinde Marienwerder über die Erhaltung, die Pflege und den Schutz von Bäumen in der Gemeinde Marienwerder (Baumschutzsatzung)

Beschlusstext:

1.         Die Gemeindevertretersitzung der Gemeinde Marienwerder beschließt die

            Satzung der Gemeinde Marienwerder über die Erhaltung, die Pflege und den Schutz von Bäumen in der Gemeinde Marienwerder (Baumschutzsatzung).

2.         Der Amtsdirektor wird beauftragt im Namen der Gemeinde Marienwerder zu handeln.

- Beschluss angenommen

Beschluss wurde zurück gezogen, wird neu bearbeitet und beraten

 

 

 

 

Beschluss-Nr. 04/ 2013

Festsetzung Höchstbetrag Kassenkredit

Beschlusstext:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde M a r i e n w e r d e r beschließt, den Höchstbetrag des Kassenkredites gemäß § 76 Abs. 2 BbgKVerf für das Haushaltsjahr 2013 und folgende Haushaltsjahre

auf 300.000,00 € festzusetzen.

- Beschluss angenommen

 

 

 

Beschluss-Nr. 05/ 2013

Fortentwicklung der E.ON edis AG

Beschlusstext:

Auf der Grundlage der obigen Ausführung beschließt die Gemeindevertretung Marienwerder wie folgt:

 

1.         Umfirmierung

Der Umfirmierung von E.ON edis AG in „E.DIS AG“ wird zugestimmt. (Eine Beschlussfassung zu diesem Punkt durch die Gemeindevertretung ist nach der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg nicht erforderlich).

2.         Übertragung des Vertriebsgeschäfts

a)         Abspaltung

Der Abspaltung des Vertriebsgeschäfts der E.ON edis AG auf eine zusammengeführte, deutschlandweit tätige Vertriebsgesellschaft wird zugestimmt.

b)         Umsetzungsweg

Die Abspaltung soll nach der „1-stufigen Variante“ erfolgen. Für den Fall fehlender Einstimmigkeit aller Aktionäre stimmt der Aktionär auch einer Abspaltung nach der „2-stufigen Variante“ zu.

c)         Wahl Vertrieb/Netz

Unabhängig vom Umsetzungsweg beteiligt sich die Gemeinde Marienwerder n i c h t an der zusammengeführten, deutschlandweit tätigen Vertriebsgesellschaft, sondern erhöht ihre Beteiligung an der E.ON edis AG um den entsprechenden Wert.

3.         Verzicht auf Spaltungsprüfung und Rechtsmittel

Der Vertreter der Gemeinde Marienwerder soll die Stimmrechte in Hauptversammlungen der E.ON edis AG entsprechend ausüben und alle für die Umsetzung der Abspaltung erforderlichen oder zweckmäßigen Maßnahmen veranlassen.

 

 

 

Vor dem Hintergrund der bereits erfolgten Bewertungen durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaften BDO und KPMG soll er auf eine zusätzliche Spaltungsprüfung und auf Rechtsmittel (z.B. Anfechtungsklagen, Spruchverfahren) gegen den Abspaltungsbeschluss oder das Umtauschverhältnis sowie auf die Geltendmachung anderer Leistungen als der vorstehend Beschriebenen im Zusammenhang mit der Abspaltung verzichten.

- Beschluss angenommen

 

 

 

 

Beschluss-Nr. 06/ 2013

Vergabe Bauleistung  - Parkplatzneubau am Bernsteinsee

Beschlusstext:

1.         Die Gemeindevertretung Marienwerder beschließt die Bauleistung Parkplatzneubau in Ruhlsdorf

am Bernsteinsee an die

Fa.  RASK Brandenburg GmbH,Handwerkerstrasse 1 , 15366 Hoppegarten

zu vergeben. Die Auftragssumme wurde beschlossen.

2.         Der Amtsdirektor wird beauftragt, die erforderlichen Schritte zu veranlassen.

- Beschluss angenommen

 

 

 

 

Beschluss-Nr. 07/ 2013

Gedenktafel für das Kriegerdenkmal im OT Sophienstädt

Beschlusstext:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Marienwerder beschließt eine Gedenktafel für die Gefallenen

des 2. Weltkrieges am Kriegerdenkmal im OT Sophienstädt herstellen und anbringen zu lassen.

Dafür sind in den Haushalt 2014 der Gemeinde Marienwerder 4.000 € einzustellen.

Der Amtsdirektor wird beauftragt für die Gemeinde Marienwerder zu handeln.

- Beschluss angenommen

 

 

 

 

                                                                                                          NÖ = nicht öffentlich

 

 

 

Die Beschlüsse der öffentlichen Sitzungen können zu den Sprechtagen

                               Dienstag                              9.00  - 12.00 Uhr14.00 - 18.00 Uhr

                               Donnerstag                         9.00  - 12.00 Uhr13.00 -  15.00 Uhr

In der Amtsverwaltung des Amtes Biesenthal-Barnim,  Berliner Str. 1, 16359 Biesenthal, Zentrale Verwaltung, Sitzungsdienst - (Frau Haase) eingesehen werden.

Die Einsichtnahme ist auch während der Sprechzeiten beim jeweiligen Bürgermeister möglich.

 

 

 

 

 

 

 

gez.      Nedlin

            Amtsdirektor