Amt Biesenthal - Barnim
Der Amtsdirektor
Öffentliche Bekanntmachung
Beschlüsse der Gemeindevertretung Marienwerder
28. Februar 2013
Beschluss-Nr. 03/ 2013
Satzung der Gemeinde Marienwerder über die Erhaltung, die Pflege und den Schutz von Bäumen in der Gemeinde Marienwerder (Baumschutzsatzung)
Beschlusstext:
1. Die Gemeindevertretersitzung der Gemeinde Marienwerder beschließt die
Satzung der Gemeinde Marienwerder über die Erhaltung, die Pflege und den Schutz von Bäumen in der Gemeinde Marienwerder (Baumschutzsatzung).
2. Der Amtsdirektor wird beauftragt im Namen der Gemeinde Marienwerder zu handeln.
- Beschluss angenommen
Beschluss wurde zurück gezogen, wird neu bearbeitet und beraten
Beschluss-Nr. 04/ 2013
Festsetzung Höchstbetrag Kassenkredit
Beschlusstext:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde M a r i e n w e r d e r beschließt, den Höchstbetrag des Kassenkredites gemäß § 76 Abs. 2 BbgKVerf für das Haushaltsjahr 2013 und folgende Haushaltsjahre
auf 300.000,00 festzusetzen.
- Beschluss angenommen
Beschluss-Nr. 05/ 2013
Fortentwicklung der E.ON edis AG
Beschlusstext:
Auf der Grundlage der obigen Ausführung beschließt die Gemeindevertretung Marienwerder wie folgt:
1. Umfirmierung
Der Umfirmierung von E.ON edis AG in E.DIS AG wird zugestimmt. (Eine Beschlussfassung zu diesem Punkt durch die Gemeindevertretung ist nach der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg nicht erforderlich).
2. Übertragung des Vertriebsgeschäfts
a) Abspaltung
Der Abspaltung des Vertriebsgeschäfts der E.ON edis AG auf eine zusammengeführte, deutschlandweit tätige Vertriebsgesellschaft wird zugestimmt.
b) Umsetzungsweg
Die Abspaltung soll nach der 1-stufigen Variante erfolgen. Für den Fall fehlender Einstimmigkeit aller Aktionäre stimmt der Aktionär auch einer Abspaltung nach der 2-stufigen Variante zu.
c) Wahl Vertrieb/Netz
Unabhängig vom Umsetzungsweg beteiligt sich die Gemeinde Marienwerder n i c h t an der zusammengeführten, deutschlandweit tätigen Vertriebsgesellschaft, sondern erhöht ihre Beteiligung an der E.ON edis AG um den entsprechenden Wert.
3. Verzicht auf Spaltungsprüfung und Rechtsmittel
Der Vertreter der Gemeinde Marienwerder soll die Stimmrechte in Hauptversammlungen der E.ON edis AG entsprechend ausüben und alle für die Umsetzung der Abspaltung erforderlichen oder zweckmäßigen Maßnahmen veranlassen.
Vor dem Hintergrund der bereits erfolgten Bewertungen durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaften BDO und KPMG soll er auf eine zusätzliche Spaltungsprüfung und auf Rechtsmittel (z.B. Anfechtungsklagen, Spruchverfahren) gegen den Abspaltungsbeschluss oder das Umtauschverhältnis sowie auf die Geltendmachung anderer Leistungen als der vorstehend Beschriebenen im Zusammenhang mit der Abspaltung verzichten.
- Beschluss angenommen
Beschluss-Nr. 06/ 2013
Vergabe Bauleistung - Parkplatzneubau am Bernsteinsee
Beschlusstext:
1. Die Gemeindevertretung Marienwerder beschließt die Bauleistung Parkplatzneubau in Ruhlsdorf
am Bernsteinsee an die
Fa. RASK Brandenburg GmbH,Handwerkerstrasse 1 , 15366 Hoppegarten
zu vergeben. Die Auftragssumme wurde beschlossen.
2. Der Amtsdirektor wird beauftragt, die erforderlichen Schritte zu veranlassen.
- Beschluss angenommen
Beschluss-Nr. 07/ 2013
Beschlusstext:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Marienwerder beschließt eine Gedenktafel für die Gefallenen
des 2. Weltkrieges am Kriegerdenkmal im OT Sophienstädt herstellen und anbringen zu lassen.
Dafür sind in den Haushalt 2014 der Gemeinde Marienwerder 4.000 einzustellen.
Der Amtsdirektor wird beauftragt für die Gemeinde Marienwerder zu handeln.
- Beschluss angenommen
NÖ = nicht öffentlich
Die Beschlüsse der öffentlichen Sitzungen können zu den Sprechtagen
Dienstag 9.00 - 12.00 Uhr14.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag 9.00 - 12.00 Uhr13.00 - 15.00 Uhr
In
der Amtsverwaltung des Amtes Biesenthal-Barnim, Berliner Str. 1, 16359 Biesenthal, Zentrale Verwaltung,
Sitzungsdienst - (Frau
Die Einsichtnahme ist auch während der Sprechzeiten beim jeweiligen Bürgermeister möglich.
gez. Nedlin
Amtsdirektor