Amt Biesenthal - Barnim                                                              

Der Amtsdirektor                                                                 

                                              

Öffentliche Bekanntmachung

 

Beschlüsse der Gemeindevertretung Rüdnitz

 

28. Januar 2016

 

 

Beschluss-Nr. 01/2016

Dorfentwicklungskonzeption für die Gemeinde Rüdnitz

Beschlusstext:

1.         Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rüdnitz beschließt eine Dorfentwicklungskonzeption zu erarbeiten und dazu einen Fördermittelantrag  beim Landesamt für ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft zu stellen.

2.          Die Gemeinde Rüdnitz wird dazu ein externes Planungsbüro einbeziehen und zusammen mit diesem

            ein zukunftsfähiges Entwicklungskonzept erarbeiten.

3.          Der Amtsdirektor des Amtes Biesenthal – Barnim wird beauftragt, für die Gemeinde Rüdnitz zu            handeln.

- Beschluss angenommen

 

 

 

 

 

Beschluss-Nr. 02/2016

Ausbau Gehweg Bahnhofstraße, Abschnittsbildung, Kostenspaltung

Beschlusstext:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rüdnitz beschließt:

1.         Den Ausbau des Gehweges entlang der Bahnhofstraße vom Bahnübergang bis

Alte Heerstraße /Bergstraße gem. Ausführungsplanung vom Januar 2016.

2.         für den Bereich der Baumaßnahme Gehweg Bahnhofstraße, vom Bahngleis (Gemarkung Rüdnitz, Flur 3, Flurstück 18) bis zur Einmündung Alte Heerstraße (Gemarkung Rüdnitz, Flur 3, Flurstück 24, ist nach § 8(1) Straßenbaubeitragssatzung der Gemeinde Rüdnitz ein Abschnitt zu bilden.

3.         für den Bereich der Baumaßnahme Gehweg Bahnhofstraße, von der Alten Heerstraße von der Einmündung Bahnhofstraße  (Gemarkung Rüdnitz, Flur 3, Flurstück 24) bis zur Einmündung Bergstraße (Gemarkung Rüdnitz, Flur 3, Flurstück 127), ist nach § 8(1) Straßenbaubeitragssatzung der Gemeinde Rüdnitz ein weiterer Abschnitt zu bilden.

4.         für die Baumaßnahme Gehweg Bahnhofstraße vom Bahngleis (Gemarkung Rüdnitz, Flur 3,

Flurstück 18) bis zur Einmündung Alte Heerstraße (Gemarkung Rüdnitz, Flur 3, Flurstück 24),

nach §9(1) Straßenbaubeitragssatzung die Kostenspaltung für die Teileinrichtungen Gehweg, Entwässerung und Grünanlagen vorzusehen.

5.                     für die Baumaßnahme Gehweg Bahnhofstraße von Alte Heerstraße (Gemarkung Rüdnitz, Flur 3, Flurstück 24) bis zur Einmündung Bergstraße  (Gemarkung Rüdnitz, Flur 3, Flurstück 127), gilt nach § 9(1) Straßenbaubeitragssatzung die Kostenspaltung für die Teileinrichtungen Gehweg und Entwässerung.

6.         Der Amtsdirektor des Amtes Biesenthal – Barnim wird beauftragt, für die Gemeinde Rüdnitz zu handeln

- Beschluss angenommen

 

 

 

 

 

 

Beschluss-Nr. 03/2016

- zurück gestellt

 

 

 

Beschluss-Nr. 04/2016

Bildung einer Arbeitsgruppe der GV Rüdnitz (Festkomitee 650 Jahre Rüdnitz)

Beschlusstext:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rüdnitz beschließt:  

1.     Mit Wirkung vom 01.02.2016 wird eine Arbeitsgruppe der Gemeindevertretung unter der Bezeichnung „Festkomitee 650 Jahre Rüdnitz“ gebildet und nach Abschluss der Nacharbeiten, spätestens jedoch zum 31.12.2017 aufgelöst, ohne dass es hierfür eines gesonderten Beschlusses bedarf.

2.     Als Mitglieder der Arbeitsgruppe werden in ihrer Eigenschaft als Gemeindevertreter folgende Mitglieder benannt:

1.     Frau Daniela Schröder

2.     Frau Christina Straube

3.     Herr Andreas Hoffmann

4.     Herr Mario Herrmann

5.     Frau Bärbel Patscha

6.     Herr Wilfried Zuppke

7.     Wolfgang Weigt

8.     Frau Heike Menschner

3.     Als weitere stimmberechtigte Mitglieder werden als Einzelpersonen in das Festkomitee folgende Personen berufen:

1.     Herr Rainer Staude

2.     Frau Ingrid Lüttig

3.     Frau Gertraud Müller

4.     Frau Peggy Domke-Meisel

5.     Frau Manuela Schröder

 

4.     Die Anzahl der weiteren, stimmberechtigten Mitglieder nach Abs. 3 darf die Anzahl der Gemeindevertreter nicht überschreiten.

5.     Das Festkomitee kann aus eigener Entscheidung weitere stimmrechtslose Mitglieder wählen oder als zeitweilige Mitglieder zur Zusammenarbeit einladen. Hierbei sollen insbesondere die in der Gemeinde aktiven Vereine und Interessengemeinschaften Berücksichtigung finden.

6.     Als Vorsitzende/r der AG wird durch die Gemeindevertretung Hr. Andreas Hoffmann  benannt. Über den oder die Stellvertreter und die interne Aufgabenverteilung entscheiden die Mitglieder in eigener Zuständigkeit.

7.     Hinsichtlich der Berichtspflichten und Antragsrechte wird das Festkomitee einem zeitweiligen Ausschuss der Gemeindevertretung gleichgestellt.

8.     Beschlüsse des Festkomitees, die finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt der Gemeinde haben, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Zustimmung der Gemeindevertretung.

9.     Dem Festkomitee werden nachfolgende Aufgaben übertragen, zu deren Umsetzung die Mitglieder eigenständig Beschlüsse fassen können:

a.     Erarbeitung einer Flächenplanung der Veranstaltungsorte sowie der notwendigen Verkehrs- und Nebenflächen inkl. erforderlicher Absprachen mit Grundstückseigentümern;

b.    Planung der inhaltlichen Angebote der Festveranstaltung, Durchführung von Absprachen mit potentiellen Anbietern und Einholung von Angeboten (in Absprache mit dem Amt Biesenthal-Barnim)

c.     Planung von Maßnahmen zur Gestaltung des Ortsbildes im Umfeld der Veranstaltungsorte;

d.    Organisation und Durchführung von Informationsveranstaltungen für die Einwohner im Zusammenhang mit dem Jubiläum;

e.     Organisation des Festempfangs am 07.07.2017 und Vorlage der Liste der Einzuladenden bei der GV Rüdnitz bis spätestens 15.04.2017;

f.     Organisation des Festumzuges am 08.07.2017 inkl. der notwendigen Abstimmungen mit den zu beteiligenden Behörden (in Abstimmung mit dem Amt Biesenthal-Barnim);

g.    Organisation des Rahmenangebotes des Festwochenendes inkl. notwendiger Abstimmungen. (insbesondere Öffnung von Höfen und Betrieben);

h.     Erarbeitung eines Finanzplanes der mit dem Jubiläum verbundenen Kosten bis spätestens 30.09.2016;

i.      Kosten- und Rechnungskontrolle;

j.      Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.

Der Amtsdirektor wird beauftragt, zur Umsetzung dieses Beschlusses die erforderlichen Schritte einzuleiten.

- Beschluss angenommen

 

 

 

Beschluss-Nr. 05/2016                                                                                                           NÖ

Personalentscheidung zur Wahrnehmung der ständigen stellvertretenden Leitungsfunktion

in der Kindereinrichtung „Traumhaus“ in 16321 Rüdnitz                                                                 

- Beschluss angenommen

 

 

Beschluss-Nr. 06/2016                                                                                                           NÖ

Aufhebung Beschluss-Nr. 21/2015 vom 25.06.2015                                                               

- Erbbaurechtsvergabe an einem Flurstück der Flur 2 in der Gem. Rüdnitz -

- Beschluss angenommen

 

 

 

Beschluss-Nr. 07/2016                                                                                                           NÖ

- zurück gestellt

 

 

 

 

 

                                                                                                          NÖ = nicht öffentlich

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Beschlüsse der öffentlichen Sitzungen können zu den Sprechtagen

                               Dienstag                               9.00  - 12.00 Uhr14.00 - 18.00 Uhr

                               Donnerstag                          9.00  - 12.00 Uhr13.00 -  15.00 Uhr

In der Amtsverwaltung des Amtes Biesenthal-Barnim,  Berliner Str. 1, 16359 Biesenthal,

Fachbereich Verwaltungsservice - Sitzungsdienst - (Frau Haase) eingesehen werden.

Die Einsichtnahme ist auch während der Sprechzeiten beim jeweiligen Bürgermeister möglich.

 

 

 

 

 

 

 

 

gez.      Nedlin

            Amtsdirektor