Amt Biesenthal - Barnim
Der Amtsdirektor
Öffentliche Bekanntmachung
Beschlüsse der Gemeindevertretung Rüdnitz
28. Januar 2016
Beschluss-Nr. 01/2016
Dorfentwicklungskonzeption für die Gemeinde Rüdnitz
Beschlusstext:
1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rüdnitz beschließt eine Dorfentwicklungskonzeption zu erarbeiten und dazu einen Fördermittelantrag beim Landesamt für ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft zu stellen.
2. Die Gemeinde Rüdnitz wird dazu ein externes Planungsbüro einbeziehen und zusammen mit diesem
ein zukunftsfähiges Entwicklungskonzept erarbeiten.
3. Der Amtsdirektor des Amtes Biesenthal Barnim wird beauftragt, für die Gemeinde Rüdnitz zu handeln.
- Beschluss angenommen
Beschluss-Nr. 02/2016
Ausbau Gehweg Bahnhofstraße, Abschnittsbildung, Kostenspaltung
Beschlusstext:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rüdnitz beschließt:
1. Den Ausbau des Gehweges entlang der Bahnhofstraße vom Bahnübergang bis
Alte Heerstraße /Bergstraße gem. Ausführungsplanung vom Januar 2016.
2. für den Bereich der Baumaßnahme Gehweg Bahnhofstraße, vom Bahngleis (Gemarkung Rüdnitz, Flur 3, Flurstück 18) bis zur Einmündung Alte Heerstraße (Gemarkung Rüdnitz, Flur 3, Flurstück 24, ist nach § 8(1) Straßenbaubeitragssatzung der Gemeinde Rüdnitz ein Abschnitt zu bilden.
3. für den Bereich der Baumaßnahme Gehweg Bahnhofstraße, von der Alten Heerstraße von der Einmündung Bahnhofstraße (Gemarkung Rüdnitz, Flur 3, Flurstück 24) bis zur Einmündung Bergstraße (Gemarkung Rüdnitz, Flur 3, Flurstück 127), ist nach § 8(1) Straßenbaubeitragssatzung der Gemeinde Rüdnitz ein weiterer Abschnitt zu bilden.
4. für die Baumaßnahme Gehweg Bahnhofstraße vom Bahngleis (Gemarkung Rüdnitz, Flur 3,
Flurstück 18) bis zur Einmündung Alte Heerstraße (Gemarkung Rüdnitz, Flur 3, Flurstück 24),
nach §9(1) Straßenbaubeitragssatzung die Kostenspaltung für die Teileinrichtungen Gehweg, Entwässerung und Grünanlagen vorzusehen.
5. für die Baumaßnahme Gehweg Bahnhofstraße von Alte Heerstraße (Gemarkung Rüdnitz, Flur 3, Flurstück 24) bis zur Einmündung Bergstraße (Gemarkung Rüdnitz, Flur 3, Flurstück 127), gilt nach § 9(1) Straßenbaubeitragssatzung die Kostenspaltung für die Teileinrichtungen Gehweg und Entwässerung.
6. Der Amtsdirektor des Amtes Biesenthal Barnim wird beauftragt, für die Gemeinde Rüdnitz zu handeln
- Beschluss angenommen
Beschluss-Nr. 03/2016
- zurück gestellt
Beschluss-Nr. 04/2016
Bildung einer Arbeitsgruppe der GV Rüdnitz (Festkomitee 650 Jahre Rüdnitz)
Beschlusstext:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rüdnitz beschließt:
1. Mit Wirkung vom 01.02.2016 wird eine Arbeitsgruppe der Gemeindevertretung unter der Bezeichnung Festkomitee 650 Jahre Rüdnitz gebildet und nach Abschluss der Nacharbeiten, spätestens jedoch zum 31.12.2017 aufgelöst, ohne dass es hierfür eines gesonderten Beschlusses bedarf.
2. Als Mitglieder der Arbeitsgruppe werden in ihrer Eigenschaft als Gemeindevertreter folgende Mitglieder benannt:
1. Frau Daniela Schröder
2. Frau Christina Straube
3. Herr Andreas Hoffmann
4. Herr Mario Herrmann
5. Frau Bärbel Patscha
6. Herr Wilfried Zuppke
7. Wolfgang Weigt
8. Frau Heike Menschner
3. Als weitere stimmberechtigte Mitglieder werden als Einzelpersonen in das Festkomitee folgende Personen berufen:
1. Herr Rainer Staude
2. Frau Ingrid Lüttig
3. Frau Gertraud Müller
4. Frau Peggy Domke-Meisel
5. Frau Manuela Schröder
4. Die Anzahl der weiteren, stimmberechtigten Mitglieder nach Abs. 3 darf die Anzahl der Gemeindevertreter nicht überschreiten.
5. Das Festkomitee kann aus eigener Entscheidung weitere stimmrechtslose Mitglieder wählen oder als zeitweilige Mitglieder zur Zusammenarbeit einladen. Hierbei sollen insbesondere die in der Gemeinde aktiven Vereine und Interessengemeinschaften Berücksichtigung finden.
6. Als Vorsitzende/r der AG wird durch die Gemeindevertretung Hr. Andreas Hoffmann benannt. Über den oder die Stellvertreter und die interne Aufgabenverteilung entscheiden die Mitglieder in eigener Zuständigkeit.
7. Hinsichtlich der Berichtspflichten und Antragsrechte wird das Festkomitee einem zeitweiligen Ausschuss der Gemeindevertretung gleichgestellt.
8. Beschlüsse des Festkomitees, die finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt der Gemeinde haben, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Zustimmung der Gemeindevertretung.
9. Dem Festkomitee werden nachfolgende Aufgaben übertragen, zu deren Umsetzung die Mitglieder eigenständig Beschlüsse fassen können:
a. Erarbeitung einer Flächenplanung der Veranstaltungsorte sowie der notwendigen Verkehrs- und Nebenflächen inkl. erforderlicher Absprachen mit Grundstückseigentümern;
b. Planung der inhaltlichen Angebote der Festveranstaltung, Durchführung von Absprachen mit potentiellen Anbietern und Einholung von Angeboten (in Absprache mit dem Amt Biesenthal-Barnim)
c. Planung von Maßnahmen zur Gestaltung des Ortsbildes im Umfeld der Veranstaltungsorte;
d. Organisation und Durchführung von Informationsveranstaltungen für die Einwohner im Zusammenhang mit dem Jubiläum;
e. Organisation des Festempfangs am 07.07.2017 und Vorlage der Liste der Einzuladenden bei der GV Rüdnitz bis spätestens 15.04.2017;
f. Organisation des Festumzuges am 08.07.2017 inkl. der notwendigen Abstimmungen mit den zu beteiligenden Behörden (in Abstimmung mit dem Amt Biesenthal-Barnim);
g. Organisation des Rahmenangebotes des Festwochenendes inkl. notwendiger Abstimmungen. (insbesondere Öffnung von Höfen und Betrieben);
h. Erarbeitung eines Finanzplanes der mit dem Jubiläum verbundenen Kosten bis spätestens 30.09.2016;
i. Kosten- und Rechnungskontrolle;
j. Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.
Der Amtsdirektor wird beauftragt, zur Umsetzung dieses Beschlusses die erforderlichen Schritte einzuleiten.
- Beschluss angenommen
Beschluss-Nr. 05/2016 NÖ
Personalentscheidung zur Wahrnehmung der ständigen stellvertretenden Leitungsfunktion
in der Kindereinrichtung Traumhaus in 16321 Rüdnitz
- Beschluss angenommen
Beschluss-Nr. 06/2016 NÖ
Aufhebung Beschluss-Nr. 21/2015 vom 25.06.2015
- Erbbaurechtsvergabe an einem Flurstück der Flur 2 in der Gem. Rüdnitz -
- Beschluss angenommen
Beschluss-Nr. 07/2016 NÖ
- zurück gestellt
NÖ = nicht öffentlich
Die Beschlüsse der öffentlichen Sitzungen können zu den Sprechtagen
Dienstag 9.00 - 12.00 Uhr14.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag 9.00 - 12.00 Uhr13.00 - 15.00 Uhr
In der Amtsverwaltung des Amtes Biesenthal-Barnim, Berliner Str. 1, 16359 Biesenthal,
Fachbereich Verwaltungsservice - Sitzungsdienst - (Frau
Die Einsichtnahme ist auch während der Sprechzeiten beim jeweiligen Bürgermeister möglich.
gez. Nedlin
Amtsdirektor