Erklärung zur Barrierefreiheit
Das Amt Biesenthal-Barnim ist bemüht, seinen Internetauftritt im Einklang mit dem Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetz (BbgBGG) und der Brandenburgischen Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung (BbgBITV) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Internetauftritt des Amtes Biesenthal-Barnim unter
www.amt-biesenthal-barnim.de.
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Der Internetauftritt des Amtes Biesenthal-Barnim befindet sich derzeit im Neuaufbau. Während dieser Übergangsphase stellen wir die wichtigsten Informationen, Kontaktmöglichkeiten und Verwaltungsangebote bereit.
Die Überprüfung der neuen Website auf Vereinbarkeit mit den Anforderungen des BbgBGG und der BbgBITV ist noch nicht abgeschlossen. Eine abschließende Bewertung des Barrierefreiheitsstatus liegt derzeit nicht vor.
Im Zuge des weiteren Ausbaus werden die Anforderungen an die digitale Barrierefreiheit berücksichtigt und die Zugänglichkeit der Inhalte und Funktionen überprüft.
2. Noch nicht abschließend geprüfte Inhalte
Da die vollständige Barrierefreiheitsprüfung der neuen Website noch aussteht, können derzeit nicht alle möglichen Einschränkungen abschließend benannt werden.
Bei der weiteren Überprüfung werden insbesondere folgende Bereiche berücksichtigt:
- Ausreichende Farbkontraste zwischen Texten, Bedienelementen und Hintergrundflächen
- Bedienbarkeit der Navigation und interaktiver Elemente mit der Tastatur
- Verständliche Beschriftungen von Links und Bedienelementen
- Korrekte Überschriftenstruktur und semantische Auszeichnung der Inhalte
- Kompatibilität mit Screenreadern und anderen unterstützenden Technologien
- Darstellung und Bedienbarkeit auf mobilen Endgeräten und bei vergrößerter Ansicht
- Barrierefreiheit der bereitgestellten PDF-Dokumente und anderer herunterladbarer Dateien
Insbesondere ältere Dokumente, die aus dem bisherigen Internetauftritt übernommen wurden, werden hinsichtlich ihrer Barrierefreiheit gesondert überprüft. Sollten dabei Einschränkungen festgestellt werden, bemüht sich das Amt um eine schrittweise Verbesserung der Zugänglichkeit oder um geeignete Alternativen.
3. Erstellung und Überprüfung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde im Rahmen des Neuaufbaus des Internetauftritts vorbereitet.
Eine vollständige technische und manuelle Überprüfung der Barrierefreiheit ist noch durchzuführen. Nach Abschluss der Prüfung werden der festgestellte Stand der Vereinbarkeit, gegebenenfalls vorhandene Barrieren sowie das Datum und die Methode der Überprüfung ergänzt.
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Sind Ihnen Barrieren auf unserer Website aufgefallen? Haben Sie Schwierigkeiten beim Zugriff auf bestimmte Informationen oder benötigen Sie Inhalte in einer anderen zugänglichen Form?
Dann können Sie sich an uns wenden. Wir nehmen Ihre Hinweise entgegen und bemühen uns, bestehende Barrieren zu beseitigen oder eine geeignete alternative Zugangsmöglichkeit bereitzustellen.
Amt Biesenthal-Barnim
Berliner Straße 1
16359 Biesenthal
Telefon:
03337 4599-0
E-Mail:
info@amt-biesenthal-barnim.de
Bitte beschreiben Sie möglichst genau, auf welcher Seite oder bei welcher Funktion Sie auf eine Barriere gestoßen sind. So können wir Ihren Hinweis besser prüfen und bearbeiten.
Wir beantworten Ihre Anfrage im Rahmen der geltenden gesetzlichen Fristen.
5. Durchsetzungsverfahren
Wenn Sie auf Ihre Anfrage zur Barrierefreiheit keine zufriedenstellende Antwort erhalten oder innerhalb der vorgesehenen Frist keine Rückmeldung erfolgt, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle für digitale Barrierefreiheit des Landes Brandenburg wenden.
Die Durchsetzungsstelle unterstützt bei der Klärung von Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Brandenburg im Zusammenhang mit der digitalen Barrierefreiheit.
Das Durchsetzungsverfahren ist kostenlos. Ein Rechtsbeistand ist nicht erforderlich.
Kontakt zur Durchsetzungsstelle
Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt des Landes Brandenburg
Durchsetzungsstelle für digitale Barrierefreiheit
bei der Beauftragten der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderungen
Henning-von-Tresckow-Straße 2–13
14467 Potsdam
Telefon:
0331 866-5048
E-Mail:
durchsetzung.bit@masgz.brandenburg.de
Weitere Informationen finden Sie auf der
Internetseite der Durchsetzungsstelle für digitale Barrierefreiheit des Landes Brandenburg (öffnet in einem neuen Tab).
6. Weitere Informationen
Das Amt Biesenthal-Barnim arbeitet daran, den neuen Internetauftritt möglichst benutzerfreundlich und barrierearm zu gestalten. Die Website und ihre Inhalte werden im Rahmen des weiteren Ausbaus fortlaufend überprüft und verbessert.
Hinweise zur Barrierefreiheit des externen Serviceportals finden Sie in der gesonderten
Erklärung zur Barrierefreiheit des DIKOM-Serviceportals (öffnet in einem neuen Tab).