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Wahlen

Informationen zu Wahlen

Ansprechpartner:

Wahlleiter: Herr Siebenmorgen                                 Wahlbehörde: Frau Stegemann

Telefon:           03337-459961                                  Telefon:           03337-459944

Fax:                 03337-459946

email:             wahlen@amt-biesenthal-barnim.de

Anschrift:        

Amtsverwaltung des Amtes Biesenthal-Barnim,

Wahlbüro, Berliner Str. 1,

1. Etage, Zimmer 205,

16359 Biesenthal

Landratswahl 19.04.2026

Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Barnim sind am 19.04.2026 zur Wahl eines neuen Landrates aufgerufen. Bei dieser Wahl entscheiden die Wahlberechtigten darüber, wer künftig an der Spitze der Kreisverwaltung stehen wid.

Sollte im ersten Wahlgang keine Kandidatin oder kein Kandidat die erforderliche Mehrheit erreichen, findet am 10.05.2026 die Stichwahl statt.

Der Landrat ist der Leiter der Kreisverwaltung und zugleich zentraler Repräsentant des Landkreises. Gemeinsam mit den Mitarbeitenden der Kreisverwaltung sorgt er dafür, dass die Beschlüsse des Kreistages umgesetzt werden und die vielfältigen Aufgaben des Landkreises erfüllt werden. Dazu gehören unter anderem Bereiche wie Schulen, Straßen, öffentlicher Personennahverkehr, Umwelt- und Naturschutz, Bauaufsicht, Gesundheitswesen sowie soziale Leistungen. Durch seine Arbeit gestaltet der Landrat maßgeblich die Entwicklung und Zukunft des Landkreises Barnim.

Wahlberechtigte

Wahlberechtigt sind alle Deutschen sowie Staatsangehörige eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und in den amtsangehörigen Gemeinden - Stadt Biesenthal, Gemeinde Breydin, Gemeinde Marienwerder, Gemeinde Melchow, Gemeinde Rüdnitz und Gemeinde Sydower Fließ -  den ständigen Wohnsitz haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und keine Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland haben.

Ausgeschlossen vom Wahlrecht ist, wer infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland das Wahlrecht nicht besitzt.

Alle Wahlberechtigten erhalten bis zum 29. März 2026 eine Wahlbenachrichtigung.

Neben Ihren persönlichen Angaben finden Sie hier Informationen zum Wahllokal, in welchem Sie am 19. April und ggf. zur Stichwahl am 10. Mai 2026 Ihre Stimme abgeben können, ob diese Einrichtung barrierefrei ist sowie die Nummer, unter der Sie im Wählerverzeichnis geführt werden.

Die Rückseite beinhaltet einen Antrag zur Teilnahme an der Wahl mittels Briefwahl.

Haben Sie bis zum 29. März 2026 keine Wahlbenachrichtigung erhalten, setzen Sie sich zeitnah persönlich, telefonisch unter 03337 45 99 44 oder per E-Mail unter wahlen@amt-biesenthal-barnim.de mit dem Amt Biesenthal-Barnim in Verbindung.

Briefwahl zur Landratswahl 19.04.2026

Briefwahlunterlagen können Sie online auf unsere Website oder mit dem QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung beantragen.

Die Beantragung kann aber auch persönlich, per Mail unter wahlen@amt-biesenthal-barnim.de oder per Brief erfolgen.

Für diesen Antrag nutzen Sie bitte den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines für die Wahl Landrates im Landkreis Barnim auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung.

Wenn Sie einen formlosen Antrag stellen möchten, benötigen wir folgende Informationen:

  • Name
  • Vorname
  • Geburtsdatum
  • Wohnanschrift
  • ggf. abweichende Versandanschrift

Aufgrund gesetzlicher Fristen erfolgt der Versand der Briefwahlunterlagen erst ab dem 09. März 2026.

Dann ist auch die persönliche Antragstellung, die Abholung der Unterlagen sowie die Briefwahl hier vor Ort möglich.

Amtliche Bekanntmachungen

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