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Hoheitszeichen

Hoheitszeichen

Das Ministerium des Innern hat am 11. August 1994 der Führung eines Wappens und am 29. Mai 1996 der Führung einer Flagge durch das Amt Biesenthal-Barnim zugestimmt. Das Brandenburgische Landeshauptarchiv beschreibt die kommunalen Hoheitszeichen unseres Amtes folgendermaßen: 

Wappen

Das eingereichte Wappen entspricht in seiner Symbolik der Anforderung, dass Amtswappen einen Bezug zum Amt aufweisen sollen. Zugleich unterscheidet es sich ausreichend von anderen kommunalen Wappen und erfüllt damit den Ausschließlichkeitsanspruch.

Das Wappen ist goldblasoniert und zeigt einen durchbrochenen grünen Achtberg als Schildfuß. Es zeigt links aus dem Achtberg eine herauswachsende, gebrannte grüne Ähre mit einem Halm, rechts ein gestürztes, grünes Lindenblatt, aus dem ein roter Adler erwächst.

Der Achtberg im Schildfuß repräsentiert die acht damals zum Amt gehörenden Gemeinden: Danewitz, Grüntal, Melchow, Spechthausen, Tempelfelde, Trampe, Tuchen-Klobbicke und der Stadt Biesenthal (Änderung durch die Gemeindegebietsreform 2002). Steht das Lindenblatt für den in der Region typischen Laubbaum, so kennzeichnet die Roggenähre die Landwirtschaft als die in den Gemeinden historisch vorherrschende Wirtschaftsform.

Das Amtswappen findet auf den offiziellen Briefköpfen des Amtes und der Gemeinden Verwendung. Auch ist es in der Mitte der Dienstsiegel aufgebracht. Des Weiteren findet das Amtswappen in Presseerzeugnissen und Werbematerialen Anwendung.

Amtsflagge

Die Flagge besteht - bei Aufhängung an einem senkrechten Flaggenstock, an dem das Flaggentuch nach rechts ausweht - aus zwei Querstreifen in den Farben Grün und Weiß auf die das Amtswappen in der Mitte aufgelegt ist.

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