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Friedhofsverwaltung
Friedhof

Frau Böhlke
Tel. 0 33 37/45 99 - 15
Fax. 0 33 37/45 99 - 73
Dienstort: Plottkeallee 5 in 16359 Biesenthal, Zimmer 109
(Postanschrift: Berliner Str. 1, 16359 Biesenthal) 
e-mail:boehlke@amt-biesenthal-barnim.de

Friedhofsverwaltung

Folgende kommunale Friedhöfe werden durch das Amt Biesenthal-Barnim verwaltet:

  • Friedhof Stadt Biesenthal, Friedhofsweg, 16359 Biesenthal
  • Friedhof Gemeinde Breydin, Mühlenweg, 16230 Breydin OT Tuchen-Klobbicke
  • Friedhöfe Gemeinde Marienwerder, 16348 Marienwerder
    • Steinfurter Straße, OT Marienwerder
    • Alter Basdorfer Weg, OT Ruhlsdorf
    • Zum Mittelprendener Weg, OT Sophienstädt
  • Friedhöfe Gemeinde Melchow, 16230 Melchow
    • Friedhofsweg, OT Melchow
    • Schönholzer Dorfstraße 26, OT Schönholz
  • Friedhöfe Gemeinde Sydower Fließ,16230 Sydower Fließ
    • Mühlenberg Weg, OT Grüntal
    • Grüntaler Straße 15, OT Tempelfelde

Nachfolgende Friedhöfe befinden sich in kirchlicher Trägerschaft:

  • Stadt Biesenthal, Friedhof im OT Danewitz 
  • Gemeinde Breydin, Friedhöfe in den OT Klobbicke und Trampe
  • Gemeinde Sydower Fließ, Friedhof im OT Grüntal/Dorf
  • Gemeinde Rüdnitz, Friedhof iin Rüdnitz (Trauerhalle-verantwortlich Friedhofsverwaltung)

 

Folgende Leistungen werden von der Friedhofsverwaltung angeboten:

Bestattungsanmeldung

Die Beisetzungen werden durch die von Ihnen beauftragten Bestattungsunternehmen durchgeführt. Vorab erfolgt eine telefonische Terminabstimmung zwischen der Friedhofsverwaltung und dem Bestattungsunternehmen. Im Formular zur Bestattungsanmeldung welches vom Bestattungsunternehmen ausgefüllt wird, werden dann weitere Angaben zum Verstorbenen, Gebührenschuldner, oder der gewünschten Bestattungsart angegeben. Mit der Bestattungsanmeldung muss eine Sterbeurkunde vorgelegt werden, sowie der Urnenversandschein bei Urnenbeisetzungen.

Aufstellung Grabstein, Grabplatte oder Grabeinfassung

Die Anträge zur Errichtung von Grabsteinen, Grabplatten oder Grabeinfassungen, werden durch die von Ihnen beauftragten Steinmetzbetriebe ausgefüllt. Für die Bearbeitung der Anträge wird eine Verwaltungsgebühr gemäß der Satzung des Amtes Biesenthal-Barnim über die Erhebung von Verwaltungsgebühren (Verwaltungsgebührensatzung) erhoben.

Beräumung von Grabstellen

Nach Ablauf der Nutzungszeit ist die Grabstelle durch den Nutzungsberechtigten oder ein von ihm/ihr beauftragtes Unternehmen zu beräumen. Es ist das Grabmal bestehend aus dem Sockel, dem Fundament, dem Grabstein und der Bepflanzung von der Grabfläche zu entfernen. Die Beräumung der Grabstelle muss der Friedhofsverwaltung angezeigt werden. Eine Ablagerung oder Zwischenlagerung des Räumgutes auf dem Friedhofsgelände ist nicht gestattet.

Die Beräumung der Grabstelle vor Ablauf der Nutzungszeit ist unter Einhaltung der satzungsgemäßen Ruhefrist möglich und muss bei der Friedhofsverwaltung beantragt werden.

Eine Beräumung der Grabstelle vor Ablauf der Ruhefrist ist nur aus wichtigem Grund möglich. Für die Antragsbearbeitung einer Einebnung vor Ablauf der Ruhefrist wird eine Verwaltungsgebühr gemäß der Satzung des Amtes Biesenthal-Barnim über die Erhebung von Verwaltungsgebühren (Verwaltungsgebührensatzung) erhoben.

Gewerbliche Tätigkeit

Bestattungsunternehmen, Steinmetzbetriebe und andere Unternehmen, die auf den Friedhöfen tätig werden wollen, haben sich die Genehmigung der Friedhofsverwaltung einzuholen und einen entsprechenden Versicherungsschutz nachzuweisen.

Verlängerung Nutzungsrechte

Um die Grabstelle auch nach Ablauf des Nutzungszeitraums weiterhin nutzen zu können, muss das Nutzungsrecht an der Grabstelle entsprechend verlängert und erworben werden.

Änderung Nutzungsrechte

Um das Nutzungsrecht an einer Grabstelle auf eine andere Person zu übertragen, muss ein Antrag mit den Unterschriften des bisherigen und des neuen Nutzungsberechtigten bei der Friedhofsverwaltung gestellt werden.

Benötigte Unterlagen bei Anmeldung einer Bestattung in der Friedhofsverwaltung

(durch Bestatter, bestattungspflichtige Angehörige bzw. Ordnungsbehörde)

  • Sterbeurkunde und / oder Bescheinigung über die Beurkundung eines Sterbefalls
  • Urnenversandschein (bei Urnenbestattung)
  • Bei Nacherwerb einer Grabstätte, Nachweis Nutzungsrecht oder Antrag auf Änderung des Nutzungsrechtes (Nutzungsberechtigten)

Grabstättenarten, Nutzungsrecht, Ruhezeiten, Friedhofsgebühren usw.

Diese Informationen entnehmen Sie bitte den jeweiligen Friedhofssatzungen bzw. Friedhofsgebührensatzungen der Stadt bzw. Gemeinden.

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