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Wahlen

Informationen zu Wahlen

Ansprechpartner:

Wahlleiter: Herr Siebenmorgen                                 stellv. Wahlleiter: Herr Joris

Telefon:           03337-459961                                  Telefon:           03337-459926

Fax:                 03337-459946

email:             wahlen@amt-biesenthal-barnim.de

Anschrift:        

Amtsverwaltung des Amtes Biesenthal-Barnim,

Wahlbüro, Berliner Str. 1,

1. Etage, Zimmer 205,

16359 Biesenthal

 

Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

am 09. Juni 2024 finden die Kommunalwahlen in Brandenburg sowie die Wahl zum Europäischen Parlament statt. Zudem wird am 22. September 2024 der brandenburgische Landtag gewählt.

Die Verwaltung des Amtes Biesenthal-Barnim ist für die Organisation und Durchführung der Wahl innerhalb des Amtsbereiches verantwortlich. Sie ist dabei auf die Mithilfe der Bevölkerung in den amtsangehörigen Gemeinden und der Stadt Biesenthal angewiesen. Für die Arbeit am Wahlsonntag werden Wahlhelfer/innen gesucht. Jede/r Wahlberechtigte/r kann diese Aufgabe übernehmen. Wahlberechtigt ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, am Wahltag mindestens 16 Jahre alt ist, seit mindestens drei Monaten seinen Wohnsitz in Deutschland hat und dessen Wahlrecht nicht ausgeschlossen ist.

Am Wahlsonntag sind die Wahllokale von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Nicht alle Mitglieder des Wahlvorstandes müssen die gesamte Zeit anwesend sein. Der Vorsitzende kann einen Schichtbetrieb organisieren. Nach Schließung des Wahllokals erfolgt die Auszählung der Stimmen, hierbei ist die Anwesenheit des gesamten Wahlvorstandes notwendig.

Zudem ist es möglich sich in einem unserer Briefwahllokale als Wahlhelfer/innen zu engagieren.

Die Wahlvorstände der Briefwahllokale treffen am Wahltag um 15.00 Uhr in Biesenthal zusammen.

Alle Wahlhelfer/innen erhalten je nach Funktion ein Erfrischungsgeld in Höhe von 35,00 € (Beisitzer/in) bzw. 45,00 € (Vorsitz). Aufgrund der an diesem Tag stattfindenden Verbundwahlen (Kommunalwahl + Europawahl), erhalten die Wahlvorstände ein zusätzliches Erfrischungsgeld. Die Vorsitzenden und deren Stellvertreter werden in einer vorherigen Schulung mit ihren Aufgaben vertraut gemacht.

Interessierte Bürger können sich

oder

  • telefonisch unter der Nummer 03337/4599-25 bzw. 53, per Fax unter 03337/4599-42,

oder

  • persönlich in der Berliner Straße 1 in 16359 Biesenthal, Zimmer 205, nach vorheriger Terminabsprache

melden.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Dirk Siebenmorgen

Wahlleiter des Amtes Biesenthal-Barnim

 

 

Aufforderung zur Benennung von Beisitzern für den Wahlausschuss des Amtes Biesenthal-Barnim für die

Kommunalwahlen am 9. Juni 2024 im Land Brandenburg

Hiermit fordere ich gemäß § 16 Abs. 1 BbgKWahlG i. V. m. § 3 Abs. 1 BbgKWahlV die in den

jeweiligen amtsangehörigen Gemeinden und der Stadt Biesenthal vertretenden Parteien,

politischen Vereinigungen und Wählergruppen auf, mir bis zum 17.11.2023 wahlberechtigte

Personen dieser Gemeinden und der Stadt Biesenthal als Beisitzer für den Wahlausschuss

des Amtes Biesenthal-Barnim vorzuschlagen.

Bei dieser Tätigkeit handelt es sich um eine ehrenamtliche Mitwirkung nach § 92

BbgKWahlG, zu der jede wahlberechtigte Person verpflichtet ist. Ausnahmen sind in § 92

Abs. 4 und 5 BbgKWahlG geregelt. Demnach darf die Übernahme einer ehrenamtlichen

Tätigkeit ablehnen:

 

  1. die Mitglieder des Europäischen Parlaments, des Deutschen Bundestages, des Landtages, der Bundesregierung und der Landesregierung, 
  2. die im öffentlichen Dienst Beschäftigten, die amtlich mit dem Vollzug der Wahl oder mit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung beauftragt sind, 
  3. wahlberechtigte Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben, 
  4. wahlberechtigte Personen, die glaubhaft machen, dass ihnen die Fürsorge für ihre Familie die Ausübung des Amtes in besonderem Maße erschwert,  
  5. wahlberechtigte Personen, die glaubhaft machen, dass sie aus dringenden Gründen oder wegen einer Krankheit oder wegen einer Behinderung nicht in der Lage sind, das Amt ordnungsgemäß zu führen sowie
  6. wahlberechtigte Personen, die sich am Wahltag aus zwingenden Gründen außerhalb ihres Wohnortes aufhalten

         Wahlbewerber und deren Vertrauenspersonen sowie Wahlvorsteher oder Mitglieder der  Wahlvorstände können nicht dem                   Wahlausschuss angehören.

 Die Vorschläge sind schriftlich zu richten an:

 Amt Biesenthal-Barnim

Wahlleiter

Berliner Straße 1

16359 Biesenthal

 oder per Email an

wahlen@amt-biesenthal-barnim.de

Biesenthal, 05.09.2023

gez. D. Siebenmorgen

Wahlleiter

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