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Meldewesen
Frau Wegener
Tel. 0 33 37 / 45 99 - 13
Fax: 0 33 37 / 45 99 - 41
E-Mail: wegener@amt-biesenthal-barnim.de
Dienstort: Berliner Straße 1, Zimmer 101
An-, Ab- und Ummeldung bei Wechsel der Haupt- und Zweitwohnung
An-, Um- und Abmeldung bei Wechsel der Haupt- oder Zweitwohnung
Anmeldung:
Gemäß §17 (1) Bundesmeldegesetz (BMG) hat sich jeder Bürger nach Beziehen einer Wohnung innerhalb von 2 Wochen hier in der Meldebehörde des Amtes Biesenthal- Barnim anzumelden. Bei der Anmeldung einer Familie ist es ausreichend, wenn ein Familienmitglied, welches das 16. Lebensjahr vollendet hat, mit den notwendigen Unterlagen für alle Familienmitglieder diese vornimmt.
Jede Anmeldung ist nach dem tatsächlichen Wohnverhältnis vorzunehmen, d.h. der Einwohner muss sich dort anmelden, wo er sich tatsächlich aufhält. Eine Wohnung gilt dann als bezogen, wenn sie zur tatsächlichen Verrichtung der Dinge des täglichen Lebens genutzt wird. Dies betrifft auch Wohnverhältnisse in Kleingartenanlagen oder Wochenendnutzungsgebieten. Dort kann ein Wohnen ggf. bauordnungsrechtlich unzulässig sein. Die Anmeldung in einem solchen Gebiet begründet nicht die Nutzung des Wochenendhauses als Wohnhaus, insbesondere nicht zur dauerhaften Nutzung. Sollten diesbezüglich Rückfragen bestehen, wenden Sie sich bitte vor der Anmeldung an unsere Bauverwaltung. Auch bei Unklarheiten bezüglich der Hausnummer ist vor der Anmeldung die Bauverwaltung zu kontaktieren.
Ummeldung:
Bei Umzug innerhalb des Amtsbereiches Biesenthal-Barnim ist dies ebenfalls innerhalb von 2 Wochen nach Beziehen der neuen Wohnung im hiesigen Meldeamt anzuzeigen.
Die erforderlichen Unterlagen entnehmen Sie bitte den zur Anmeldung notwendigen Unterlagen.
Abmeldung:
Grundsätzlich besteht seit Juni 2004 in Deutschland keine Abmeldepflicht mehr. Bei Umzügen innerhalb des Bundesgebietes reicht es aus eine Anmeldung im für den Wohnsitz zuständigen Meldeamt innerhalb der jeweils vorgeschriebenen Zeit vorzunehmen.
Eine Abmeldepflicht besteht jedoch gem. §17 (2) Bundesmeldegesetz (BMG) weiterhin:
- bei Verzug ins Ausland
- sofern eine meldepflichtige Person die alleinige Wohnung aufgibt, ohne eine neue Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland zu beziehen
- wenn eine meldepflichtige Person eine von mehreren Wohnungen im Inland aufgibt, ohne zugleich eine neue Wohnung im Inland zu beziehen (z. B. Nebenwohnsitz) Rechtsgrundlagen
- Bundesmeldegesetz
Benötigte Unterlagen
Anmeldung :
- Personalausweis ggf. Reisepass,
- ggf. Geburtsurkunde, Heiratsurkunde
- Vollmacht für die An-, Ab- und Ummeldung eines Wohnsitzes
- Vollmacht des nicht anwesenden Elternteils bei gemeinsamen Sorgerecht
- Wohnungsgeberbescheinigung
Formulare