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Gewerbe
Frau Saghy
Tel. 0 33 37 / 45 99 - 12
Fax: 0 33 37 / 45 99 - 41
E-Mail: saghy@amt-biesenthal-barnim.de
Dienstort: Berliner Straße 1, Zimmer 101
Sprechzeiten der Amtsverwaltung:
Mo 09.00 - 12.00 und 13.00 - 15.00 Uhr
Di 09.00 - 12.00 und 14.00 - 18.00 Uhr
Do 09.00 - 12.00 und 13.00 - 15.00 Uhr
Terminvereinbarungen sind nach Rücksprache auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich.
Auskunft aus dem örtlichen Gewerberegister
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Mo 09.00 - 12.00 und 13.00 - 15.00 Uhr
Di 09.00 - 12.00 und 14.00 - 18.00 Uhr
Do 09.00 - 12.00 und 13.00 - 15.00 Uhr
Terminvereinbarungen sind nach Rücksprache auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich.
Das Gewerberegister der Gewerbebehörde ist kein öffentliches Register. Ein Rechtsanspruch auf Auskunft besteht nicht. Die GewO regelt, das Name, betriebliche Anschrift, angezeigte Tätigkeit im Auskunftsverfahren zugänglich sind. Weitere Daten erhält nur, wer sein rechtliches Interesse glaubhaft nachweist. Die Beantragung einer Auskunft aus dem Gewerberegister ist nicht formblattgebunden, soll eigenhändig unterschrieben sein und bei der zuständigen Gewerbebehörde eingereicht werden.
Antrag auf Erteilung einer Auskunft aus dem Gewerberegister des Amtes Biesenthal-Barnim (pdf)
Kosten
- Einzelauskunft (für eine juristische Person oder eine natürliche Person) 10,00 €
(Eine Personengesellschaft, z.B. GbR, ist keine juristische Person, sie besteht aus mindestens 2 Gesellschaftern, deshalb pro Gesellschafter 10,00 €) - Negativauskunft 10,00 €
Hinweis: Bitte beachten Sie: Ab sofort ist neben Barzahlung auch EC-Kartenzahlung möglich!
Notwendige Unterlagen
- Schriftlicher Antrag
- Entsprechende Nachweise des berechtigten Interesses
Rechtsgrundlagen
- Gewerbeordnung (GewO)
- Verordnung über die Verwaltungsgebühren im Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft und Europaangelegenheiten (MWEGebO)