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Frau Wegener
Tel. 0 33 37 / 45 99 - 13
Fax: 0 33 37 / 45 99 - 41
E-Mail: wegener@amt-biesenthal-barnim.de
Dienstort: Berliner Straße 1, Zimmer 101

Was ist die BundID?

Die BundID ist ein zentrales Benutzerkonto für Bürgerinnen und Bürger. Sie können sich damit online bei verschiedenen Behörden anmelden und Online-Anträge stellen.

Dafür melden Sie sich einmal bei der BundID an (z. B. mit einem Online-Ausweis) und legen Ihre persönlichen Stammdaten an. Später bei der Antragstellung werden dann die Online-Anträge mit Ihren persönlichen Daten vorausgefüllt. Das spart Zeit, ist sicher und bewahrt Sie vor Tippfehlern. Die BundID hat ebenfalls ein Postfach, über das Behörden Nachrichten und Bescheide an Sie versenden können (sog. „digitaler Rückkanal“).

Die BundID ist ein wichtiger Teil der Digitalisierung der deutschen Verwaltung. Sie erspart den Bürgern mühevolle Behördengänge. Anträge, bei denen sich der Bürger authentifizieren muss, können so bequem von zu Hause, 24 Stunden am Tag und 7 Tage die Woche gestellt werden.  

Allgemeine Informationen 

Ab 01. Mai 2025 dürfen Passbilder nur noch digital erstellt werden. Lichtbilder auf Papier bzw. ausgedruckte Fotos für Personaldokumente können nicht mehr angenommen werden.

Für den privaten Gebrauch können Lichtbilder nach wie vor durch einen Fotografen oder in einer Fotobox aufgenommen und erstellt werden.

Das in der Verwaltung erzeugte digitale Lichtbild kann dem Bürger weder zugestellt noch ausgedruckt werden. Es dient lediglich für die Bereitstellung der behördlichen Dokumentenvorgänge.  Im Wartebereich des Amtes Biesenthal-Barnim kann über das System „PointID®“  der Bundesdruckerei, das Lichtbild und die Unterschrift für das Personaldokument vor der Antragstellung selbst aufgenommen  werden. Für  Kleinkinder bis 6 Jahre, Senioren sowie gesundheitlich beeinträchtigte Personen werden die Lichtbilder vom Behördenpersonal mit Hilfe der BiometricGo erstellt.  

Die Gebühr für die Einbindung eines digitalen Lichtbildes in ein Personaldokument beträgt zusätzlich zur Gebühr des jeweiligen Dokumentes jeweils 6 Euro.

Sollten Sie das Lichtbild bei einem externen Fotodienstleister erstellen lassen, wird bei der Beantragung des Ausweisdokumentes keine zusätzliche Gebühr für die Nutzung des Lichtbildes berechnet. Auf die Preisgestaltung der Fotodienstleister haben wir keinen Einfluss und können hierzu keine Auskünfte geben.

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